Hagen. Die Hagener Feuerwehr hält sich bei der Materialbeschaffung offenbar nicht an gesetzliche Vorschriften. So steht es in einem aktuellen Bericht.
Ein alarmierender Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zum Beschaffungswesen bei der Feuerwehr stellt die Abläufe bei den Hagener Rettern in Frage: „Die vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz durchgeführten Vergaben sind größtenteils nicht vergaberechtskonform erfolgt“, heißt es in einem aktuellen RPA-Prüfbericht, der dieser Zeitung vorliegt. Darin wird sogar ein Korruptionsverdacht formuliert.
Das Team um RPA-Leiterin Judith Winkler hebt vorzugsweise auf einen Feuerwehr-Sachgruppenleiter ab, der für Werbeauftritte einer Funktechnik-Firma posiert habe und dort als Referenzkunde zitiert worden sei. Dieses Unternehmen beliefert wiederum die heimischen Brandschützer. Zudem habe er als Referent bei einem Vortrag im Essener Haus der Technik zum Thema Richtfunkanwendungen bestimmte Firmen benannt und positiv hervorgehoben, die ebenfalls Geschäftsbeziehungen zur Hagener Wehr pflegen. Hier sei „die aus Antikorruptionsgründen gebotene Distanz zwischen Auftraggeber und -nehmer nicht mehr vorhanden“, bilanziert der Prüfbericht.
Auftragnehmer formuliert selbst
Grundsätzlich kritisiert das RPA Mängel beim „überwiegenden Teil der Beschaffungsvorgänge“. So seien die Leistungsbeschreibungen mal gar nicht vorhanden, mal nicht produktneutral formuliert oder in Einzelfällen sogar vom späteren Auftragnehmer selbst erstellt. Daher die Bewertung: „Das gezielte Einholen von Angeboten bestimmter Anbieter durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz vor Einschaltung der zentralen Vergabestelle steht nicht mit den vergaberechtlichen Bestimmungen im Einklang.“
Feuerwehrchef will alle Vorwürfe entkräften
Feuerwehrchef Heinz Jäger hat angekündigt, im März einen Bericht vorlegen zu wollen, „in dem sämtliche Vorwürfe aus der Welt geschafft werden“. Feuerwehrleute seien eben eher Techniker und keine Verwaltungsleute.Der Amtsleiter versichert, dass alle Punkte aus dem RPA-Bericht erklärbar seien: „Die Hagener können 150-prozentig davon ausgehen, dass hier niemand geschädigt wurde und niemand in seine eigene Tasche gewirtschaftet hat.“An einigen Stellen habe die Feuerwehr auch schon auf die Kritikpunkte reagiert und Abläufe verändert.
Stattdessen habe die Feuerwehr entgegen den Vorschriften sich die erforderliche Zustimmung beim zuständigen Feuerwehr- und Rechtsdezernenten Thomas Huyeng direkt eingeholt. Und das auf Grundlage eines Gegenstandskatalogs, dessen Begründungen weder immer zutreffend noch aktuell gewesen seien. Diese Defizite, so das RPA, hätten bei der jährlichen Überarbeitung auffallen müssen. „Ich gehe davon aus, dass es keine Rechtsfehler gibt“, unterstellt Huyeng, dass die Feuerwehrleitung alle Zweifel aus der Welt räumt.
Nachverfolgung oft nicht mehr möglich
Konkret listet der RPA-Bericht auf, dass in 24 von 67 Fällen (36 Prozent) die Feuerwehr bestimmte Anbieter vorgegeben habe, obwohl es auch Mitbewerber gebe. Dadurch sei sowohl bei der Beschaffung der Leitstellentelefone als auch der Headsets für die Einsatzzentrale ein materieller Schaden für die Stadt entstanden. Selbst bei profanen Desinfektionsmitteln sei die Feuerwehr auf einen Anbieter fixiert, obwohl es Alternativprodukte anderer Hersteller gebe. Als Konsequenz empfehlen die Prüfer, den Gegenstandskatalog komplett einzustampfen – allenfalls unter Federführung der zentralen Vergabestelle der Stadt sei eine Neuauflage vorstellbar.
In vielen Fällen sei eine Nachverfolgung der Vorgänge nicht einmal mehr möglich, weil eine nach dem Vergaberecht vorgeschriebene Dokumentation fehle, brandmarkt das RPA weitere Schlampereien. Zudem fehle auf 20 von 50 überprüften Belegen die Bestätigung, dass eingegangene Lieferungen korrekt, schadensfrei und vor allem vollständig seien. Einmal wurde wiederum die Richtigkeit einer Lieferung bestätigt, obwohl andere Ware geliefert wurde.
Absprache bei Ausschreibung?
Besonders gravierend: Bei der Anschaffung eines Prüfgerätes für die Atemschutzwerkstatt kam bei den Kontrolleuren sogar der kriminelle Verdacht auf, dass es verbotene Absprachen zwischen Auftraggeber und der Feuerwehr gegeben habe. In diesem Fall war erneut nur ein Exklusiv-Angebot eines Herstellers eingeholt worden, was diesmal jedoch von der Vergabestelle ausdrücklich beanstandet wurde: Mindestens drei Offerten sollten eingeholt werden. Als letztlich drei Angebote auf dem Tisch lagen, erhielt dennoch der ursprüngliche Hersteller den Zuschlag: Sein Prüfgerät war plötzlich nicht bloß deutlich günstiger, sondern sogar preiswerter als die der Mitbewerber…
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat angesichts der alarmierenden Zustandsbeschreibungen beim Beschaffungswesen der Feuerwehr die Amtsleitung um eine Stellungnahme gebeten.