Hagen. . Im Prozess gegen die 72-Jährige „gelernte Friseuse“, die die Sparkasse Hagen angeblich um mehr als 888. 000 Euro betrogen haben soll, hat Staatsanwalt Michael Burggräf eine Bewährungsstrafe von lediglich einem Jahr beantragt. Das klingt ausgesprochen milde, ist es aber nicht.
Im Prozess gegen die 72-Jährige „gelernte Friseuse“, die die Sparkasse Hagen angeblich um mehr als 888. 000 Euro betrogen haben soll, hat Staatsanwalt Michael Burggräf eine Bewährungsstrafe von lediglich einem Jahr beantragt.
Das klingt ausgesprochen milde, ist es aber nicht. Denn: Erstens dürfte die wahre Schadenssumme wohl sehr viel kleiner sein als die ursprünglich von der Sparkasse benannte Zahl, die auch der Anklage zugrunde liegt.
Zweitens scheint selbst das geschädigte Geldinstitut inzwischen offenbar kein großes Interesse mehr daran zu haben, dass die Angeklagte bestraft wird. Diesen Schluss legt zumindest der Auftritt der Hauptzeugin nahe.
Gestern ist die Leiterin der Rechtsabteilung mit – im wahrsten Sinn des Wortes – „leeren Händen“ vor Gericht erschienen. Sie hatte keinerlei Akten, keine Unterlagen, nicht ein einziges Blatt Papier über den angezeigten Betrugsvorgang mit dabei.
Sparkasse beauftragt Detektei
Stattdessen verließ sie sich allein auf ihr Gedächtnis, das gelegentlich versagte – was man ihr nicht vorwerfen kann, denn die eigentlichen Vorgänge reichen bis in das Jahr 2008 zurück. Entsprechend unpräzise und vage waren oftmals ihre Angaben. „Weiß ich nicht mehr“, hieß es gleich mehrfach in ihrer Zeugenaussage.
Fest steht: Jahrelang hatte die Sparkasse Hagen der Angeklagten persönlich eine großzügige Kreditlinie eingeräumt, selbst ein Millionendarlehen war darunter. Aber auch das Bauunternehmen, das zuletzt ihr Sohn leitete, wurde üppig mit Geld ausgestattet. Bis man, Ende 2010, „wegen Vertrauensverlust die Geschäftsbeziehung aufkündigte“. Da beliefen sich die offenen Forderungen gegenüber der Gevelsberger Baufirma „in einer Größenordnung von 2,8 Millionen Euro, etwa“.
Die Sparkasse hatte einst sogar eine Detektei beauftragt, die etwas über ein verheimlichtes Grundstück in Spanien herausgefunden haben will. Urteil: 20. November, 10 Uhr.