Gelsenkirchen. Der Run auf Gelsenkirchens Unterkünfte zu den Taylor Swift-Konzerten ist riesig, viele sind weg. So geht die Vermietung der eigenen vier Wände.
Das Apartment für 700 Euro aufwärts pro Nacht, in der Spitze für satte 1030 Euro – wenn Megastar Taylor Swift im kommenden Sommer für drei Konzerte nach Gelsenkirchen kommt, hofft so manche Vermieterin, so mancher Vermieter auf hohe Gewinne. Ab von den inflationär hohen Preisen für Unterkünfte an den „Taylor-Tagen“: Praktisch jede Bürgerin und jeder Bürger dieser Stadt könnte ein Zimmer oder eine Unterkunft vermieten. Doch wie geht das?
Auf Nachfrage der Redaktion erklärt die Plattform „Booking.com“: „Wenn sich Anbieter von Unterkünften bei Booking.com anmelden, müssen sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und bestätigen, dass sie rechtlich befugt sind, ihre Unterkünfte anzubieten.“ Außerdem erfolge eine Reihe von Kontrollen der Booking.com-Sicherheitsteams, von lokalen Partnerdiensten und dem Kundenservice, um die Unterkünfte zu verifizieren, noch bevor sie angeboten werden.
Taylor Swift in Gelsenkirchen: So geht die Vermietung der eigenen vier Wände
Geht es um die Kosten und Einnahmen, erklärt Booking.com: „Die Preise und die Verfügbarkeit der Angebote auf Booking.com werden direkt von den Unterkünften festgelegt. Sie haben die volle Kontrolle darüber, einschließlich der Entscheidung, ob und wann sie Rabatte oder Sonderangebote anbieten.“ Wie die Vermieter die Preise gestalten würden, hänge von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der genauen Lage, aber auch von weiteren Veranstaltungen, die in der Nähe stattfinden, oder von der Nachfrage potenzieller Gäste – die ist bekanntlich in der Region zum Sommer 2024 besonders hoch, sogar Anfragen aus dem Ausland hat es gegeben. Für den Gastgeber fällt außerdem für jede Buchung eine Kommission an.
Für den 17. und 19. Juli 2024 steht laut Booking.com (Stand: 8. September 2023) Gelsenkirchen allerdings nicht an der Spitze der inländischen Reiseziele, die am häufigsten gebucht wurden, sondern erst an zehnter Stelle. Die Liste führt Essen an, gefolgt von Leipzig und Düsseldorf. Danach kommen Bochum, Köln, Oberhausen und Dortmund. Vor der Emscherstadt liegt tatsächlich: Herten. Und Berlin.
Taylor Swift in Gelsenkirchen: Das gilt es bei einer Zimmer-Vermietung zu beachten
Das Onlineportal „Airbnb“ verweist auf Nachfrage auf die Homepage des Unternehmens, dort ist nachzulesen, welche Rechte und Pflichten Vermieter haben. Es gelten laut Airbnb „vier Mindestanforderungen“ beziehungsweise vier Grundregeln, um den Gästen einen guten Aufenthalt zu ermöglichen. Da wäre zum einen das Einhalten von Buchungen, eine zeitnahe Kommunikation mit den Gästen, die Genauigkeit der Angaben im Inserat selbst (etwa was Art, Größe oder Lage der Unterkunft betrifft), und die Sauberkeit.
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In Sachen Preisgestaltung heißt es bei Airbnb: „Dein Kalender zeigt deinen Standardpreis pro Nacht bei allen Reisedaten an, für die du keinen individuellen Preis festgelegt hast. Du kannst deine Preise für alle von dir ausgewählten Nächte anpassen, z. B. für Reisedaten mit hoher Nachfrage an den Feiertagen oder während besonderer Veranstaltungen.“ Auch bei Airbnb kann jeder, der möchte, eine Unterkunft kostenlos inserieren und anschließend vermieten. Eine Anmeldegebühr gibt es nicht, dafür aber eine Gastgeber-Gebühr in Höhe von drei Prozent.
Wertvolle Tipps kann da auch der Fachmann in Rechtsfragen, der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens, geben: Er empfiehlt, einen „kurzen schriftlichen Mietvertrag“ aufzulegen. Wichtig bei teuren Schließanlagen sei zu klären, was bei einem Schlüsselverlust passieren soll. Die Vermieterinnen und Vermieter sollten auch festlegen, bis zu welcher Uhrzeit die Wohnung spätestens bezogen werden kann und wann sie wieder geräumt sein muss.
Kempgens formuliert auch eine klare Empfehlung für private Vermieter: „Nur Vorkasse und Vollzahlung bereits bei Vertragsschluss.“ Bei besonders wertvollem Inventar biete sich eine Kaution an, Kempgens regt außerdem an, vor dem Einzug neuer Gäste Fotos von der Einrichtung zu machen. „Oft gibt es beim Auszug Unstimmigkeiten um die Frage, wer Schäden verursacht hat und verantwortlich ist“, so der Rechtsanwalt. Und: „Wer am nächsten Morgen ein kleines Katerfrühstück anbietet, kann mehr Miete verlangen.“ Kempgens weist auf einen weiteren wichtigen Punkt hin: „Achtung Steuer: Mieteinnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.“
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Generell gilt die bundesweite Meldepflicht – stellen Gastgeber ihre Unterkünfte kurzfristig (drei Monate oder weniger) zur Verfügung, sind sie verpflichtet, die Informationen über alle Gäste, die bei ihnen wohnen zu erfassen und zu speichern. Und: Wohnen die Vermieter selbst zur Miete, sollten sie sich eine Erlaubnis zur Untervermietung einholen.