Fröndenberg/Dortmund. Ein Jahr nach dem tragischen Verkehrsunfall in Fröndenburg hat das Landgericht Dortmund einen 58-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und hofft in den offenen Vollzug zu kommen.

„Wenn Sie sagen, das Leben des Angeklagten ist zerstört, dann frage ich mich, was ist mit dem Leben der 41-jährigen Frau, die schuldlos hat sterben müssen, weil er betrunken Auto gefahren ist.“

Der Vorsitzende Richter der 42. Kammer beim Landgericht in Dortmund, Ludwig Brockmeier, brachte den 58-jährigen Pkw-Fahrer und dessen Anwalt zur Einsicht. Vor genau einem Jahr hatte der 58-Jährige auf der Bausenhagener Straße die 41-jährige Frau so schwer verletzt, dass sie wenig später in der Klinik starb. Seine Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichtes Unna zog der Mann gestern vor dem Landgericht zurück und nahm die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten an.

Gestern war der Todestag der 41-Jährigen, die als erfolgreiche Verlags-Einkäuferin einer der größten Buchhandlungen im deutschsprachigen Raum als „sympathisch und kompetent“ geschätzt war. Mit ihrem Lebensgefährten ging sie am 25. Juni vergangenen Jahres auf dem Gehweg längs der Bausenhagener Straße um 23.24 Uhr heimwärts, als sie ein Pkw von hinten erfasste und lebensgefährlich verletzte. Im Dortmunder Klinikum erlag sie wenige Stunden später ihren schweren Verletzungen.

Drei Promille Alkohol im Blut

Der Fahrer, ein 58-jähriger Mann aus Unna, fuhr mit dem Firmenwagen weiter und wurde am nächsten Morgen von der Polizei ermittelt. Untersuchungen ergaben, dass er zum Tatzeitpunkt etwa drei Promille Alkohol im Blut hatte. Ein Zustand, den der Jurist zwar mit „erheblich verminderter Schuldfähigkeit“ beschreibt, den Pkw-Fahrer aber nicht aus seiner Verantwortung entlässt, so dass ihn das Schöffengericht Unna unter Vorsitz von Jörg Hüchtmann im März dieses Jahres zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilte. Gegen dieses Urteil ging der 58-Jährige („Mir tut das alles sehr leid, ich bin ja auch seelisch zerstört.“) in die Berufung.

Vorzeitige Entlassung möglich

Seine Hoffnung auf eine bewährungsfähige Strafe (unter zwei Jahren) wich gestern allerdings schnell der deutlichen Erkenntnis, dass weder der Anklagevertreter, Oberstaatsanwalt Dr. Heiko Artkämper, noch der Vorsitzende Richter angesichts der Rechtsprechung auch nur einen Augenblick daran dachten, dem Ansinnen folgen zu können oder gar zu wollen. „Man kann das auch besser verkraften“, so Ludwig Brockmeier, „wenn man sich der Schuld stellt und die Strafe dafür hinnimmt. Das ist für Sie nicht das Ende des Lebens.“ Zumal der 58-Jährige auch beste Chancen hat, direkt in den offenen Vollzug zu kommen und nach zwei Dritteln seiner Strafe vorzeitig entlassen zu werden.

Derweil kann er ganz normal arbeiten und seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Seine Perspektive, so Brockmeier: „Nach der Zeit können Sie wieder ein ganz normales Leben führen.“