Fröndenberg/Unna. Ein gemütlicher Garten ist etwas anders. In Fröndenberg finden Polizisten Granaten, Patronen und Waffen. Zehn Kilogramm Sprengstoff sind das.
Eine böse Überraschung erleben Polizisten bei einer Räumung am 18. Juni 2020 in der Palz. Auf dem Grundstück herrschen nicht nur chaotische Zustände, es werden auch gefährliche Waffen und Munition gefunden und beschlagnahmt. Insgesamt sind es zehn Kilogramm Sprengstoff. Schon bei ersten polizeilichen Befragungen stellt sich heraus: Der Mann, der das gefährliche Gut hortete, ist ein Waffennarr.
Am Montag (16. Januar 2023) muss sich der 50-Jährige vor dem Schöffengericht in Unna verantworten. Die Staatsanwältin verliest die Anklageschrift, aufgelistet ist dort jedes Fundstück. Mehrere Granaten, viel Munition, Waffen russischer Bauart, eine Softairpistole – diese Liste ist lang. Alle Gegenstände sind eingezogen, von ihnen geht keine Gefahr mehr aus. Doch was sind die Hintergründe für den ungewöhnlichen Fund?
Grundstück und Leben ein Chaos
Anstelle des Angeklagten ergreift zunächst dessen Pflichtverteidiger das Wort. Der Angeklagte räume alle Taten ein, wisse zum Teil aber gar nicht mehr, woher er die Waffen habe. Die Liebe zu Waffen sei „ein Stück weit vielleicht auch erblich bedingt“, erklärt der Verteidiger. Soll heißen: Ein Teil der Waffen und Munition stammt möglicherweise auch schon aus dem Besitz des Vaters oder des Großvaters des Angeklagten. Der Anwalt spricht über das Chaos auf dem Grundstück und darüber, dass sein Mandant aber auch in chaotischen Zuständen gelebt habe. Eine Trennung von Frau und Kindern und die Arbeitslosigkeit haben den 50-Jährigen offenbar mitgenommen.
Der Angeklagte selbst überrascht damit, dass er inzwischen wieder Arbeit hat: einen unbefristeten Vertrag als Haustechniker. Er wolle seine Schulden in Höhe von rund 8000 Euro nun abstottern und auch Unterhalt für seine Kinder zahlen. Da scheint ein Mann noch die Kurve zu kriegen, der in der Vergangenheit schon mehrfach straffällig geworden ist – allerdings mit weit weniger gravierenden Straftaten und auch nicht einschlägig.
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Von Waffen, sagt der Angeklagte, wolle er nichts mehr wissen. Er kämpfe sich zurück ins Leben. Er wirkt fast erschrocken, als der Vorsitzende Richter mit ihm über eine scharfe Handgranate spricht. So etwas habe er nie besessen, ist er sich sicher. Fotos vom Fundort zeigen offenbar etwas anderes. Die Handgranate musste kontrolliert gesprengt werden. Der Vorsitzende Richter macht dem Angeklagten trotz dessen Reue noch einmal deutlich, wie gefährlich das Ganze war: „Die Waffen lagen ja im Garten herum, wie bei anderen Leuten Gartenzwerge.“
Urteil im unteren Strafmaß
Dennoch zeigt sich im Urteil, dass das Gericht nicht glaubt, dass von dem 50-Jährigen selbst eine große Gefahr ausging. Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten bleibt es im unteren Bereich des denkbaren Strafmaßes. Ein Jahr Freiheitsstrafe ist die Mindeststrafe bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. „Ich denke, dass der Gesetzgeber bei dieser Festlegung andere Menschen als Sie im Auge hatte“, erklärt der Vorsitzende, als er den Fröndenberger wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Tateinheit mit dem Umgang mit gefährliches Stoffen und dem Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt.
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Dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist im Sinne aller Prozessbeteiligten. Die Staatsanwältin hatte die positive soziale Entwicklung anerkannt und selbst für eine Bewährungsstrafe plädiert. Die sollte allerdings wegen des Umfangs und des Gefahrenpotenzials der gefunden Waffen zwei Jahre betragen. Die Verteidigung beantragte eine „milde Bewährungsstrafe“. Es ist davon auszugehen, dass das Urteil Rechtskraft erlangt, denn der Angeklagte hat bereits Rechtsmittelverzicht erklärt: „Ich will damit endlich abschließen und einen Schlussstrich ziehen.“