Fröndenberg/Unna. Eher zufällig findet die Polizei in der Wohnung eines 41-jährigen Fröndenbergers zwei Waffen. Jetzt stand er deshalb vor Gericht.
Wegen unerlaubten Waffenbesitzes ist ein 41-jähriger Fröndenberger vor dem Amtsgericht Unna zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gesundheitsbedingt konnte er zur Verhandlung nicht kommen, ein Urteil gesprochen wurde trotzdem.
Polizeibeamte hatten im Januar dieses Jahres in der Wohnung des Angeklagten, einem 41-jährigen Fröndenberger, zwei Waffen gefunden, deren Besitz nicht beziehungsweise nur mit besonderer Erlaubnis legal ist. Die Polizisten waren in die Wohnung gekommen, weil die Freundin des Beschuldigten sie gerufen hatte.
Butterflymesser und Stiftfeuerrevolver aufgefunden
Die beiden eher zufällig aufgefundenen Waffen waren zum einen ein Butterfly-Messer sowie ein sogenannter Stiftfeuerrevolver. Letzterer ist eine vor allem im 19. Jahrhundert produzierte und genutzte Waffe, die heute eigentlich nur noch bei Sammlern vertreten ist. Nichtsdestotrotz ist der private Besitz ohne Genehmigung weiter verboten, der Revolver ja schließlich immer noch gefährlich, wenn man ihn zu benutzen weiß und auch über passende Munition verfügt.
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Er gehört in die Kategorie der Handfeuerwaffen. Aus gesundheitlichen Gründen konnte der 41-jährige Fröndenberger nicht nach Unna zum Amtsgericht kommen, ein Rechtsanwalt aber vertrat ihn hier.
Das Urteil wurde im Zuge des Strafbefehls, eine Form, die bei weniger schwerwiegenden Gesetzesverstößen öfter angewandt wird, gesprochen. Eine mündliche Verhandlung vor Gericht, mit Aussage des Angeklagten und gegebenenfalls auch von Zeugen ist dann nicht nötig. Das passiert auch zur Entlastung der Justiz. Das Urteil fällt dabei nach Aktenlage, zum Beispiel nach den bereits vorliegenden Vernehmungen durch die Polizei oder auch im Falle eines vorausgehenden Geständnisses des Angeklagten.
Mehrere Vorstrafen in der Akte
Amtsrichter Johann sah die Schuld des Mannes, der bereits mehrere Vorstrafen in seiner Akte stehen hat, als erwiesen an und verurteilte ihn in Abwesenheit per Strafbefehl zu einer Geldbuße über 600 Euro. So, wie es die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Die Höhe des Tagessatzes von 10 Euro richtet sich nach den bescheidenen Vermögensverhältnissen des Verurteilten.
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Innerhalb der üblichen Frist von einer Woche könnte er aber noch Einspruch dagegen einlegen. Die beiden sichergestellten Waffen bleiben eingezogen.