Ennepetal.

Die vorerst letzte Station der kriminellen Karriere als Metalldieb eines 26-jährigen Duisburgers endete Mitte März nach einem Coup bei der Ennepetaler Gießerei Schumacher an der Heilenbecker Straße. Dort war er nachts mit fünf bis sechs Landsleuten in die Fabrikhalle eingedrungen.

Die Täter hatten 3,5 Tonnen Edelmetall im Wert von 36.400 Euro in Gitterboxen gesammelt und diese zum Abtransport mit zwei Kleinlastern auf das Außengelände der Firma gebracht. Weiter kamen sie nicht. Die Polizei stoppte sie.

Vorm Schwelmer Schöffengericht musste sich der Osteuropäer, der seitdem in Haft sitzt, nun wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls verantworten. Ganz klar für die Staatsanwaltschaft: Es handelte sich um organisierte Bandenkriminalität, die auf eine „dauerhafte nicht unerhebliche Einnahmequelle zum Lebensunterhalt“ abzielte.

Fälle in Ennepetal, Hemer und Duisburg zugegeben

Denn der Ennepetaler Fall war nicht der einzige für den Rumänen. Ebenso wurde ihm zur Last gelegt, im Februar in einer Stanzerei in Hemer mit seinen Komplizen tätig geworden zu sein. Auch hier blieb es beim Versuch, weil erneut die Polizei eingriff. Kupfer-Stanzrollen im Wert von 20.000 Euro sollten hier die Beute sein.

Und schließlich ein dritter Fall aus dem Februar. Da waren der 26-Jährige und seine Mittäter allerdings erfolgreich und stahlen für rund 20.000 Euro Schweißgeräte bei einem Metall verarbeitenden Betrieb in Duisburg.

Alle drei Taten gestand der Angeklagte. Es blieb ihm auch wenig anderes übrig. Einer der Köpfe der kriminellen Organisation, hatte nach seiner Festnahme quasi eine Lebensbeichte abgelegt und den Namen in diesen Fällen genannt. Auch hatte dieser bereits über die Struktur der Bande ausgesagt.

Wegen Fluchtgefahr den Haftbefehl aufrecht erhalten

Die Richter sahen trotz des Geständnisses keinen Platz für eine bewährungsfähige Strafe und verurteilten den zweifachen Familienvater auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Aufgrund von Fluchtgefahr blieb der Haftbefehl aufrecht erhalten. Die Verteidigung kündigte indes Berufung an.