Schwelm.

„Es ist eine absolute Dreistigkeit, mir hier einen Diebstahl vorzuwerfen“, empörte sich die 22-jährige Kreisstädterin vorm Schwelmer Strafgericht lauthals. „Schließlich habe ich noch nie geklaut!“ – „Tja“, entgegnete Anklagevertreter, Amtsanwalt Neumann süffisant: „Mir scheint es eher: Gelegenheit macht Diebe.“

Im Foyer des Schwelmer Helios-Klinikums hatte die Patientin an einem frühen Aprilmorgen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine günstige Gelegenheit ergriffen und dort ein vergessenes Handy auf einer Sitzgruppe entdeckt und – wie die Hartz-IV-Empfängerin dachte – von niemandem bemerkt eingesteckt. Vehement bestritt sie das.

Zeugin beobachtete den Diebstahl

Doch da hatte die junge Frau die Rechnung ohne eine Mitarbeiterin hinter dem Informationsschalter gemacht. Die nämlich hatte alles exakt beobachtet und konnte dies detailreich im Zeugenstand wiedergeben und die Beschuldigte „zu 100 Prozent“ identifizieren. In die Tasche der Jogginghose habe die Angeklagte das Telefon gesteckt. „Erst dachte ich, sie wollte es bei mir abgeben, doch dann verschwand sie im Aufzug. Etwas später habe ein anderer Klinikmitarbeiter ihr eröffnet, er suche verzweifelt sein Handy. Auch ihm beschrieb sie die Patientin.

Gefunden indes wurde das Handy später nicht mehr. Doch da mehrere Stunden vergangen waren, sollte dies nichts besagen. Es gab genügend Möglichkeiten, die Beute aus dem Klinikum schaffen zu lassen.

Strafrichterin Anna Walther wertete danach: „Eindeutiger, plausibler und glaubwürdiger kann keine Zeugenaussage sein.“ Das Gericht verurteilte die die Ersttäterin daraufhin zu 400 Euro Geldstrafe.

So vehement die 22-Jährige den Vorwurf bestritten hatte; das Urteil, nahm die ehemals Drogenabhängige trotzdem an und verzichtete auf das Einlegen von Rechtsmitteln.