Gevelsberg. . Ein Vermögensberater der Sparkasse Gevelsberg soll während seiner Arbeitszeit hochriskante Börsengeschäfte betrieben haben. Das kam bei einer internen Überprüfung heraus. Der 38-Jährige hat sich bei den 320 Optionsgeschäften so verzockt, dass er Kredite bei fremden Banken aufnehmen musste.

Die Stadtsparkasse Gevelsberg hat einen Mitarbeiter fristlos entlassen. Bei einer Überprüfung durch die Innenrevision war herausgekommen: Der Vermögensberater (38) hatte während seiner Arbeitszeit 320 hochspekulative Optionsgeschäfte für sich selbst ausgeführt – und sich dabei finanziell so sehr verzockt, dass er (bei zwei Banken) Kredite in Höhe von insgesamt 70.000 Euro aufnehmen musste.

Rechtsanwalt Justus Maerker kam eigens aus Hamburg angereist. Zum Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hagen hatte er den Gevelsberger Sparkassenvorstand Michael Hedtkamp mitgebracht: „Wir vertreten etwa 30 Sparkassen in NRW“, erklärte der Anwalt, „aber das ist in all den Jahren hier das erste Mal, dass mich ein Sparkassenvorstand begleitet.“ Offenbar war der Fall in der Chefetage als etwas ganz Besonderes eingestuft worden.

Berater müssen „Ordnung in ihren finanziellen Verhältnissen“ halten

Tatsächlich sind die Vorwürfe gegen den geschassten Vermögensberater, der im März 2012 bei der Stadtsparkasse Gevelsberg zu einem monatlichen Grundgehalt von 4.400 Euro (brutto) eingestellt worden war, gravierend: Während seiner Dienstzeit hätte er eine Vielzahl von privaten Wertpapiertransaktionen getätigt. Das Geldinstitut hat für die Zeit von Januar bis Juni 2013 insgesamt 320 „hochspekulative Optionsgeschäfte“ oder „Geschäfte mit Turbozertifikaten“ auf eigene Rechnung ermitteln können.

Dabei standen 237 Käufe mit einem Volumen von 213.500 Euro lediglich 83 Verkäufen mit einem Volumen von 182.600 Euro gegenüber – ein klares Minusgeschäft. Somit habe der Sparkassen-Angestellte ausdrücklich gegen die Dienstanweisung verstoßen, „Ordnung in seinen finanziellen Verhältnissen“ zu halten.

Um seine zahlreichen riskanten Privatgeschäfte und die Verluste daraus abfedern zu können, hatte sich der Gevelsberger Sparkassen-Mitarbeiter im Juni bei der ING Diba Bank zunächst ein Darlehen über 45.000 Euro genommen, im Juli noch ein weiteres Darlehen über 25.000 Euro bei der DSL Bank in Bonn. Er habe in letzter Zeit die Marktentwicklung „häufiger falsch eingeschätzt“, dadurch sei es „zu Verlusten gekommen“, soll der Vermögensberater auf interne Nachfrage erklärt haben.

Verstoß gegen Dienstanweisung für Sparkassen

Die Aufnahme der beiden Kredite könnte zudem ein Verstoß gegen die Dienstanweisung für Sparkassen-Beschäftige gewesen sein. Heißt es doch dort in Paragraph 5: „Finanzdispositionen außerhalb vorhandener Guthaben oder freier Kreditlinien sind zu unterlassen.“

Bereits Ende Januar war der Stadtsparkasse Gevelsberg bekannt geworden, dass der Kundenberater während seiner Dienstzeiten eine Vielzahl von Wertpapiertransaktionen auf eigene Rechnung getätigt hatte. In einem persönlichen Gespräch im Beisein von Vorstandsmitglied Hedtkamp wurde seinerzeit vereinbart, dass der Sparkassen-Mann die hochspekulativen privaten Transaktionen künftig gänzlich unterlässt. Er habe sich während seiner Dienstzeit ausschließlich dienstlichen Geschäften zu widmen. Doch die Erwartungen des Vorstands seien später „bitter enttäuscht“ worden.

In der Dienstzeit nicht ausgestempelt

So hätte der Mitarbeiter allein vom 3. bis zum 6. Juni weitere 39 Risiko-Geschäfte auf eigene Rechnung durchgeführt, davon 29, ohne sich ausgestempelt zu haben, also während der Dienstzeit. Und das sei „Arbeitszeitbetrug“. „Nein“, rechtfertigt sich der Betroffene, „die meisten Aktionen habe ich über mein Smartphone abgewickelt, während ich auf die Toilette gegangen bin.“

Sein Anwalt Gerd Pfeiffer (Hagen): „Der Kläger ist doch noch Ende Mai für gute Leistungen groß belobigt worden. Am 16. Juli gab’s plötzlich die fristlose Kündigung.“

Vor Richterin Dr. Helena Röhrich einigten sich die Parteien auf diesen Vergleich: Die fristlose Entlassung wird in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, es gibt ein gutes Zeugnis und 2.210 Euro Abfindung. (Aktenzeichen 1 Ca 1523/13).