Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Mit Ausnahmen wird Cannabis zum 1. April legal. Wo und wo auch nicht Cannabis in Schwelm, Ennepetal und Gevelsberg konsumiert werden darf.

Wird Cannabis legal oder nicht? Schon während des Wahlkampfes 2021 trieb diese Frage viele Menschen um. Nach der vergangenen Bundestagswahl und der Bildung der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP stellte sich heraus: Ja, Marihuana rauchen soll per Gesetz erlaubt werden. Wie und unter welchen Bedingungen war zunächst unklar.

2023 gab es schließlich mehr Klarheit. Das Bundeskabinett verabschiedet einen Gesetzesentwurf, der bis Ende 2023 in Kraft treten soll. Die Marihuana-Pflanze soll demnach dann von nicht gewinnorientierten Anbauvereinigungen („Cannabis-Clubs“) angebaut und verkauft werden können. Für diese Clubs sollen gesetzliche Vorgaben ebenso gelten wie Mindestabstandsregeln (200 Meter) zu bestimmten Einrichtungen. Damit sind Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen gemeint, aber auch zum Beispiel Spielplätze. Diese Abstandsregeln gelten nicht nur für die Clubs, sondern auch für den Konsum an sich. Bedeutet: Wo Kinder und Jugendliche sich regelmäßig aufhalten, darf ebenso wenig gekifft werden wie auf öffentlich zugänglichen Sportstätten und in Fußgängerzonen.

Was bedeutet das also für Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal? Wo können Menschen Marihuana rauchen? Wo dürfen sie es nicht? Das soziale Netzwerk „Kowelenz.social“ hat das in seiner sogenannten „Bubatzkarte“ visualisiert. „Bubatz“ ist umgangssprachliches Wort für Cannabis.

Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal

In der – wohlgemerkt unvollständigen – Karte sind die Gebiete rot gekennzeichnet, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf und innerhalb derer auch keine Anbauvereinigungen zugelassen sind. Die Ersteller der Karte haben aus öffentlich verfügbaren Informationen zusammengetragen, wo sich in Deutschland entsprechende Einrichtungen befinden und 200-Meter-Radien darum gezogen.

Die Cannabis-Verbotszonen in und um Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal.
Die Cannabis-Verbotszonen in und um Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal. © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Anhand der Karte zeigt sich, was zum Beispiel in Schwelm wenig überrascht: Dadurch, dass es die flächenkleinste Gemeinde in ganz Nordrhein-Westfalen ist, ist der öffentliche Raum fürs Kiffen recht eng gesteckt. Der Großteil der Innenstadt ist im Prinzip Verbotszone. Als „Insel der Glücksseeligen“ sticht hier der Neumarkt heraus. Ab dem neuen Rathaus und bis weite Teile der Mittelstraße entlang wäre Cannabis gestattet.

Ab dort, wo die Obermauerstraße an die Kölner Straße anschließt, wäre es ebenfalls erlaubt. Auch entlang der Jesinghauser Straße oder auf Teilen der Berliner Straße würde das gelten. Grundlegend gilt: Dort, wo die Umgebung ländlicher wird, gibt es weniger Bereiche, die unter die Abstandsregel fallen. Der Ortsteil Linderhausen wird durch einen auf der Karte vermerkten Spielplatz nahe der Kastanienstraße etwa zur Hälfte Verbotszone.

Städtische oder ländliche Bereiche

Ganz ähnlich sieht es in Gevelsberg aus. Hier bliebe Cannabis in weiten Teilen der Innenstadt auch nach Inkrafttreten des sogenannten „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verboten. Im Bereich Rosendahler Straße und Breitenfelder Straße sieht es anders aus. Auch gibt es in Bereichen entlang der Haßlinghauser Straße immer wieder Straßenzüge, die nicht unter die Abstandsregel fallen.

+++ Eine interaktive Karte mit Cannabis-Verbotszonen finden Sie hier +++

Ebenso ist es bei der Hagener Straße. In Berge bliebe Cannabis zu großen Teilen nach wie vor verboten. Silschede geht es ganz ähnlich wie Linderhausen, was mit der Grundschule und dem Familienzentrum zusammenhängt. Im Asbecker Kern hingegen wäre Cannabis erlaubt. Hier gilt lediglich rund um das AWo-Zentrum an der Neuenlander Straße die Abstandsregel.

Am Interessantesten dürfte es für Cannabis-Freunde in Ennepetal werden. Zwar zeichnet sich sowohl in Milspe als auch in Voerde ein ähnliches Bild wie in den Zentren von Schwelm und Gevelsberg, allerdings gibt es hier immer wieder kleinere Ortschaften, die durch kaum besiedelte Landstriche getrennt werden, in denen laut „Bubatzkarte“ keine Abstandsregeln zu relevanten Einrichtungen greifen. Mühling, Willringhausen und Ebbinghausen sind Beispiele dafür. Rüggeberg und Homberge geht es ganz ähnlich wie Linderhausen und Silschede.

Polizeigewerkschaft warnt

Offen ist noch, inwieweit die Einhaltung der Abstandsregeln bei Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes kontrolliert werden kann. Die Gewerkschaft der Polizei NRW hatte bereits kritisiert, dass das Gesetz unkontrollierbar sei und die Polizei an ihre Grenzen bringen werde.

Darüber hinaus warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft grundlegend vor der Legalisierung der Droge. Cannabis zu erlauben, sei ein fatales Signal – vor allem für junge Menschen. Es dürfe nicht die Botschaft ausgesendet werden, der Konsum von Drogen sei nicht so schlimm. Vor allem für Jugendliche müsse eindeutig die Aussage gelten: Wer Drogen konsumiert, gefährdet seine Gesundheit.