Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Die AVU hat angekündigt, ihre Gaspreise zu senken. Ab dann greifen die neuen Regelungen, so viel Geld müssen die Kunden nun weniger bezahlen.
Nachdem die AVU – wie bundesweit nahezu alle Energieversorger – ihren Kunden im vergangenen Jahr kräftig in die Tasche gegriffen hat und die Preise für Strom und Gas erheblich verteuerte, kündigt der Energieversorger für den Ennepe-Ruhr-Kreis nun an, die Gaspreise bald zu senken. Die Entlastung soll sich dadurch auf jährlich mehrere hundert Euro pro Haushalt belaufen – zumindest in der Grundversorgung, für die die Änderungen nun vom Aufsichtsrat beschlossen wurden. Hoffnung auf Entlastung dürfen sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach auch die langjährigen Bestandskunden in den Tarifen machen.
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Rückblick in den November 2022: Bei vielen Menschen kommt Existenzangst auf, als sie sich mit den Preiserhöhungen der AVU konfrontiert sehen. Die hat die Gaspreise in der Grundversorgung zu Monatsbeginn verdoppelt, die Strompreise stiegen um 31 Prozent. Und auch die Tarife gehen durch die Decke. Das Unternehmen rät den Menschen, ihre Abschlagszahlungen zwischen 50 und 100 Prozent zu erhöhen. Trotz immenser Einsparbemühungen trafen die neuen Abschläge und Nachzahlungen viele Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis finanziell hart.
Preisexplosionen durch Krieg
Die AVU begründete die Erhöhungen seinerzeit mit den explodierten Energiepreisen in Folge des Ukraine-Kriegs. Pressesprecher Jörg Prostka hatte seinerzeit betont: „Die Handelspreise für den langfristigen Einkauf haben sich während der vergangenen zwölf Monate beim Gas versechsfacht und beim Strom verfünffacht. Hinzu kommen die neuen und erhöhten Umlagen“
Ende Juni staunten die Kundinnen und Kunden allerdings nicht schlecht, als sie einen Blick in den Geschäftsbericht des Energieversorgers mit Hauptquartier an der Drehbank in Gevelsberg warfen. Die AVU hatte ihren Gewinn im Jahr 2022 um 50 Prozent gesteigert, 30 Millionen Euro an Verbindlichkeiten abgebaut, die Eigenkapitalquote auf 26 Prozent gesteigert und ausschließlich positive Entwicklungen mit Blick auf die eigenen Finanzlage verkündet. Mit einem ähnlichen Ergebnis rechnete AG-Vorstand Uwe Träris für das laufende Jahr.
Ab Dezember 2023 – mitten in der Heizperiode – soll nun auch eine Erleichterung auf die AVU-Kunden zukommen, wie Pressesprecher und Marketing-Chef Daniel Flasche schriftlich mitteilt: „Nach den turbulenten Entwicklungen im Energiemarkt letztes Jahr hat sich die Lage nun entspannt. Die AVU senkt daher die Arbeitspreise in der Grundversorgung Gas ab 1. Dezember 2023 um 3,25 Cent (netto) pro Kilowattstunde.“
Was bedeutet das? Wen betrifft das? In der Grundversorgung befinden sich die Kundinnen und Kunden, deren Versorger beispielsweise im vergangenen Jahr insolvent gegangen sind. Ebenso zahlen diese Preise beispielsweise die Menschen, die neu bauen und noch in keinem Tarif sind. Aktuell schwanken hier die Preise zwischen 14,75 Cent und 19,76 Cent pro Kilowattstunde je nach Verbrauch. Für Kunden in der Grundversorgung bedeutet dies also eine deutliche finanzielle Erleichterung, und mit einer Ausnahme liegt die AVU dann überall unter der Gaspreisbremse von 12 Cent.
Daniel Flasche rechnet vor: „Der gesunkene Arbeitspreis ist wie bisher auch nach Verbrauch gestaffelt, die Grundpreise bleiben unverändert. Typische Beispiele sind eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 10.000 kWh Jahresverbrauch. Bisher mussten die Kunden in diesem Fall mit Bruttokosten pro Jahr von 1675,90 Euro rechnen. Künftig sind es nur noch 1327,90 Euro pro Jahr. Bei einem Haus mit Warmwasser und Heizung über Gas und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh waren es bisher 3177,06 Euro – demnächst sind es 2481,06 Euro pro Jahr brutto.“
Auch Tarife sollen sinken
So weit zu den Kunden der Grundversorgung, aber was ist mit dem großen Teil derjenigen, die in den geregelten Tarifen „Compactgas“ und „Online-Gas“ sind? Werden auch an sie die sinkenden Einkaufspreise der AVU weitergegeben? Aktuell liegen die Arbeitspreise beim Gas zwischen 10,11 Cent und 11,21 Cent, je nach Tarif und Verbrauch. Daniel Flasche: „Hier ist die Sache anders geregelt als bei der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung.“ Muss über die Preise der Grundsicherung der Aufsichtsrat befinden und müssen die Kunden mit sechs Wochen Vorlauf schriftlich darüber informiert werden, haben die Kunden bei den Regeltarifen normalerweise Verträge mit der AVU, die stets zum Jahreswechsel auslaufen. Über die Höhe dieser Tarife können Vorstand und Geschäftsführung jedoch selbst entscheiden.
Auch hier strebe die AVU laut Daniel Flasche an, die eigenen Einsparungen an die Kunden weiterzugeben – wohl für die neuen Verträge, die ab dem 1. Januar greifen. „Darüber, wie die neuen Tarife aussehen könnten und wer unter Berücksichtigung der zahlreichen Sonderfälle am Ende wie viel einspart, können wir zum jetzigen Zeitpunkt aber noch überhaupt gar nichts sagen“, sagt Daniel Flasche auch mit dem Blick darauf, dass viele ihre Abschläge deutlich erhöht hatten und sich nun fragen, ob sie nun wieder reduzieren können.
Gesetzliche Vorgaben und Umlagen müssten unter anderem noch in die Preiskalkulationen einfließen. Mit einem Ergebnis dieser Berechnungen können die AVU-Kunden in den Tarifen wohl etwa Ende November rechnen, denn sie müssen vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Tarife informiert werden.
Keine Änderungen hingegen wird es beim Strompreis geben – weder in der Grundversorgung noch in den Regeltarifen.
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