Schwelm. Kämmerin Marion Mollenkott präsentiert Haushaltsentwurf für Schwelm. Eine entspannte Lage sieht für sie anders aus. Was das für Bürger bedeutet.
„Bereits seit 2016 ist es uns gelungen, schwarze Zahlen zu schreiben und Jahresüberschüsse zu erzielen.“ Das betont die Kämmerin der Stadt Schwelm, Marion Mollenkott, in der jüngsten Sitzung des Stadtrats, während sie den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 vorstellt. Auch wenn für den Jahresabschluss 2022 noch kein Ergebnis feststeht, hofft die Verwaltung, hier „zumindest eine schwarze ,0‘ erzielen zu können“.
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Laut Prognose generiert die Stadt mit den Überschüssen Eigenkapital und steht bei einem Volumen von rund 13,5 Millionen Euro. „Dieser Betrag unterteilt sich in rund 5,8 Millionen Euro allgemeine Rücklage und rund 7,7 Millionen Euro Ausgleichsrücklage. Daher ist auch kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich. Hier zahlt sich unsere kontinuierliche sparsame Haushaltsführung der vergangenen Jahre nachhaltig aus“, so die Kämmerin weiter. 884.023 Euro sollten auch im laufenden Jahr übrig bleiben. Diese Zahl ergibt sich aus geplanten Erträgen in Höhe von 108.152.249 Euro, die geplanten Aufwendungen in Höhe von 107.268.226 Euro gegenüberstehen. Darin enthalten sind außerordentliche Erträge von mehr als 13,7 Millionen Euro. Dabei handle es sich um die Bilanzierungshilfen, die die Kämmerin in ihrer Rede als vorneweg stellt. Neben der bisherigen Corona-Bilanzierungshilfe, die Städten und Kommunen helfen soll, pandemiebedingte Schäden aufzuarbeiten, gibt es nunmehr auch eine Ukraine-Bilanzierungshilfe. „Das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz ist im Dezember 2022 umgeändert worden in das NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz. Wir müssen danach letztmalig für 2023 eine Corona-Bilanzierungshilfe bilden, und für Schäden, die durch den Ukraine-Krieg verursacht werden, ab dem Jahresabschluss 2022 bis einschließlich 2026 eine Ukraine-Bilanzierungshilfe ausweisen. ,Müssen’ deshalb, weil es eine Pflicht gibt, diese Hilfen einzusetzen. Ab dem Jahr 2026 sind die Bilanzierungshilfen längstens über 50 Jahre abzuschreiben“, erklärt die Kämmerin das Vorgehen.
Von den 13,7 Millionen Euro entfallen die 8,1 Millionen auf den Corona-Anteil und 5,6 Millionen Euro auf den Anteil Ukraine. Der Schwelmer Haushalt – so plant es die Kämmerin – soll bis 2025 kein negatives Jahresergebnis aufweisen, der geplante Fehlbetrag im Jahr 2026 in Höhe von 1.285.524 Euro soll durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage aufgefangen werden. Bezüglich der Bilanzierungshilfen erklärt die Kämmerin zudem, dass sich hier „hohe Summen aufbauen, die nach aktueller Gesetzeslage ab 2026 zurückgeführt werden müssen. Das heißt aber auch, dass dieser Summe der Bilanzierungshilfen in Schwelm und allen anderen NRW-Kommunen Kassenkredite gegenübergestellt werden müssen. Dennoch seien diese Hilfen notwendig. Mollenkott betont aber auch: „Sie können sicher sein, dass wir uns sehr ausführlich mit den Bilanzierungshilfen auseinandergesetzt und nur die Summen eingerechnet haben, die unbedingt erforderlich sind.“ Ziel sei weiterhin, einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, nicht in die Haushaltssicherung gehen zu müssen.
Steuern und Kosten
Und was bedeutet das nun für die Schwelmerinnen und Schwelmer? Erhöhen sich die Steuern? Kommen höhere Kosten auf Bürger zu?
Nein. „Der Haushaltsplanentwurf sieht keine Hebesatzerhöhungen vor“, heißt es. Dennoch: „Unsere Gewerbesteuer reicht bei den Vorauszahlungen noch nicht wieder an das Niveau von vor Corona heran. Die Vorauszahlungen liegen aktuell bei einem Niveau von etwa 14 Millionen Euro für das Jahr 2022. Vor der Pandemie seien es knapp 20 Millionen gewesen.
Grundsteuer B: Hier hat die Kreisstadt keine Erhöhung des Hebesatzes vorgesehen. „Wir schlagen Ihnen weiterhin 742 Punkte vor“, sagt Mollenkott.
Aufwendungen: Mit Blick auf die Personalaufwendungen ist ein Anstieg von etwa 4,5 Millionen Euro zu verzeichnen. „Davon entfallen aber rund 2,4 Millionen Euro auf die Teilrückführung der Technischen Betriebe. Die übrigen rund zwei Millionen Euro teilen sich auf verschiedene Bereiche“, erklärt die Kämmerin. Insbesondere im Bereich Jugend und Soziales sei die Schaffung neuer Stellen erforderlich gewesen. Unter anderem durch das neue „Wohngeld plus“ und das Landeskinderschutzgesetz.
Grundsätzliches zu Investitionen: Für dieses Jahr sieht der Entwurf einen Kreditbedarf von etwa 53 Millionen Euro vor. Einen Großteil dieses Bedarfs machen sogenannte große Investitionen aus. Unter anderem sind das der Bau des neuen Rathauses und des Kulturzentrums sowie die Sanierung des Kesselhauses auf dem ehemaligen Brauereigelände. Zu beachten sei jedoch, dass das Kulturzentrum im Wesentlichen durch Fördergelder finanziert wird. Hinzu kommen bauliche Maßnahmen an den Schulen, der Feuerwachen, der Bäder und verschiedene Straßenbaumaßnahmen. Diese werden prägend für die Stadtentwicklung der folgenden Jahre sein – Stichwort Strategiepapier Schwelm 2030. „Dies ist natürlich in den Jahren 2023 fortfolgend mit deutlichen Investitionsauszahlungen verbunden.“ Die Kämmerin: „Hier muss bei den noch nicht begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Etatberatungen genau geschaut werden, was im nächsten Jahr zeitlich und personell umsetzbar, zwingend notwendig oder nur wünschenswert ist.“
Beim Kreditbedarf handle es sich lediglich um eine Planungsgröße. „Für das Jahr 2022 hatten wir einen Ansatz von rund 44 Millionen Euro vorgesehen. Tatsächlich gebraucht haben wir sieben Millionen.“
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Und wo steht die Stadt Schwelm nun? „Aktuell können wir den Ausgleich des Fehlbetrags 2026 aus der Ausgleichsrücklage decken. Das bedeutet für uns: Kein Haushaltssicherungskonzept. Wir müssen aber berücksichtigen, dass die Ausgleichsrücklage bei ähnlichen Fehlbeträgen wie 2026 in den Folgejahren in sechs Jahren aufgebraucht wäre. Ich sagte in meiner letzten Etatrede bereits, dass eine entspannte Haushaltslage anders aussieht. Daran hat sich auch in diesem Jahr nichts geändert. Wir müssen weiterhin unseren Haushalt intensiv beobachten und steuern.“