Schwelm. Besitzer eines Führerscheins, der älter als zehn Jahre ist, aufgepasst: Im Januar endet für bestimmte Jahrgänge eine wichtige Umtauschfrist.
Besitzer eines Führerscheins, der älter als zehn Jahre ist, aufgepasst: Im Zuge der Umstellung auf moderne und fälschungssichere Fahrerlaubnis-Ausweise endet im Januar für die nächsten Jahrgänge die Umtauschfrist. Wer sie verpasst, fährt mit einem ungültigen Dokument. Und das kann teuer werden.
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Hintergrund der ganzen Aktion ist der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Austausch alter Führerscheine durch neue. Denn alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine haben einen Haken: Sie sind unbefristet. „Da dies einer Vorgabe der Europäischen Union widerspricht, müssen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Fahrerlaubnis in den nächsten Jahren umtauschen. Der EU geht es dabei nicht nur um Vereinheitlichung, sondern auch um mehr Sicherheit. Die aktuell gültigen Führerscheine gelten als deutlich fälschungssicherer“, teilte der Ennepe-Ruhr-Kreis mit, als das Thema vor Monaten erstmals aufschlug.
Es ist eine Mammutaufgabe. Bundesweit sind rund 43 Millionen Führerscheine betroffen. 15 Millionen in der ursprünglichen Papierform, 28 Millionen im alten Scheckkartenformat. Allein im Ennepe-Ruhr-Kreis rechnet die heimische Zulassungsstelle mit rund 12.000 Umstellungen pro Jahr. Um die Ämter zu entlasten, erfolgt der Umtausch bis zum Jahr 2033 und ist zeitlich und nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.
„Das macht auch Sinn“, teilte Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, bereits vor Monaten mit. Denn ohne eine Staffelung der Fristen, so Christian Götte, sei der zu erwartende Ansturm gar nicht zu bewältigen.
Bei den Fristsetzungen gilt folgendes: Zuerst sind die alten Papierführerscheine dran, dann die Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Pflicht-Umtausch der alten Papierführerscheine ist schon im vollen Gange. Die ersten, die es betraf, waren die Jahrgänge 1953 und 1958. Sie mussten ihre alte „Fleppe“ bis zum 19. Januar vergangenen Jahres durch das neue Format ersetzen.
Schnell um Termin kümmern
Nun läuft die Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit alter Fleppe ab. Sie müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 durch einen neuen ersetzen. Wer den Umtausch noch nicht beantragt hat, sollte sich schnell noch um einen Termin kümmern.
Denn: Wer die Frist versäumt, ist ab dem 19. Januar 2023 mit einem ungültigen Dokument unterwegs. „Dies ist zwar ,nur’ eine Ordnungswidrigkeit“, erklärte Christian Götte bereits zu Beginn der Umtausch-Aktion. „Diese zu riskieren lohnt sich aber nicht. Wir tauschen schließlich lediglich ein Dokument aus“. Alle Rechte der Fahrerlaubnis blieben bestehen. Es sei keine neue Prüfung nötig und es werde auch keine Gesundheitsuntersuchung gemacht.
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Die weiteren Staffelungen sehen wie folgt aus: Für die Jahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen alten Papierführerschein haben, gilt die Frist zum Umtausch bis zum 19. Januar 2024. Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre alte „Papier-Fleppe“ bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben, und alle vor 1953 Geborenen müssen dies spätestens bis zum 19. Januar 2033 tun.
Die Fristen beim Karten-Führerschein
2026 startet dann der Pflichtumtausch für diejenigen, die einen Kartenführerschein haben, der zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde.
Hier gilt für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 die Frist 19. Januar 2026, für 2002 bis 2004 die Frist 19. Januar 2027, für 2005 bis 2007 die Frist 19. Januar 2028, für das Ausstellungsjahr 2008 die Frist 19. Januar 2029, für 2009 die Frist 19. Januar 2030, für 2010 die Frist 19. Januar 2031 und für 2011 die Frist 19. Januar 2032. Für den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist 19. Januar 2033.
Gut zu wissen: „Es geht dabei ausschließlich um das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Frage, wann jemand seine Fahrprüfung bestanden hat, spielt keine Rolle,“ so Christian Götte bereits vor Monaten.
So funktioniert der Umtausch
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt zum Umtausch aufgefordert sind, sind die Bürgerbüros der Städte sowie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung. Zum Termin mitzubringen sind dann neben dem Führerschein ein gültiger Ausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. „Wer den Antrag im Bürgerbüro auf den Weg bringt, hilft uns, wenn er den Mitarbeitern dort zusätzlich eine Kopie seines Führerscheins zur Verfügung stellt und diese zusammen mit den übrigen Unterlagen an uns geschickt werden kann“, so Christian Götte von der Zulassungsstelle. Das Antragstellen selbst dauert im Schnitt circa 20 Minuten, schätzt Götte.