Schwelm. Ein Schwelmer Autohändler steht wegen Betrugs vor Gericht. Deshalb ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden.
Ein Autohandel in Schwelm scheint offenbar nicht gut zu laufen. Denn in der Zeit von August bis Dezember des vergangenen Jahres führt der Betreiber Arbeitgeberanteile an die Krankenkasse nicht ab. Insgesamt kommen am Ende 5677,57 Euro zusammen, die der 32-Jährige der Krankenkasse schuldig bleibt. Im Amtsgericht Schwelm muss er sich daher wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt verantworten. „Mein Konto war gepfändet, deshalb konnte ich nichts überweisen“, erklärt der Mann. Aber die Gehälter für die Angestellten habe er bezahlt, will die Richterin wissen.
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Ja, so der 32-Jährige, seine Mitarbeiter habe er in bar entlohnt. Warum er denn nicht auch Bargeld für das Zahlen der Krankenkassenbeiträge eingesetzt habe, hakt die Vorsitzende weiter nach. Er habe nicht gewusst, dass das möglich sei, gibt der Wuppertaler an.
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Zu einem Urteil kommt es nicht. Während des Prozesses stellt sich heraus, dass gegen den 32-Jährigen ein weiteres Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität vor dem Schöffengericht offen ist. Da eine Verurteilung für das Nicht-Zahlen der Arbeitgeberanteile bei der im Schöffengericht zu erwartenden Strafe nicht ins Gericht fallen würde, stellt die Richterin das Verfahren im Amtsgericht Schwelm ein.
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