Schwelm/Gevelsberg. Mit etwas Marihuana war ein Schwelmer auf der Gevelsberger Kirmes. Mit Sicherheit der teuerste Joint seines Lebens.

Was ein spaßiger Tag auf der Gevelsberger Kirmes werden soll, endet für einen 23 Jahre alten Mann aus Schwelm Ende Juni mit einem Gerichtstermin.

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Auf der Veranstaltung wird er von der Polizei kontrolliert. Als er die Beamten kommen sieht, versucht er, zwei Kügelchen mit insgesamt 3,31 Gramm Marihuana loszuwerden, wirft sie schnell weg. Doch den Beamten entgeht die Aktion nicht, sie finden die Drogen.

Im Amtsgericht Schwelm erklärt der Verteidiger des Mannes, dass der Vorwurf zutreffe. Die Drogen seien für den Eigenkonsum bestimmt gewesen. Da die Beamten den Schwelmer allerdings nicht konsumierend angetroffen hatten, sondern der 23-Jährige den Stoff lediglich bei sich hatte, steht für das Gericht fest, dass sich der Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar gemacht hat.

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„Der Strafrahmen ist bis fünf Jahre Haft oder Geldstrafe“, erklärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Schließlich verurteilt die Richterin den Angeklagten zu 1250 Euro Geldstrafe. Der Verteidiger hätte sich einen anderen Ausgang gewünscht, nämlich eine Verfahrenseinstellung. Darauf lässt sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft jedoch nicht ein.

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