Ennepetal. Soll in allen Ennepetaler Wohngebieten in Zukunft „Tempo 30“ gelten? Mit dieser Frage befasst sich die Politik.
Soll in allen Ennepetaler Wohngebieten in Zukunft „Tempo 30“ gelten? Mit einem entsprechenden Antrag der CDU-Ratsfraktion befasst sich der Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Verkehr in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 27. Oktober. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Beschlussvorlage sieht eine Vereinheitlichung der Regelungen vor, macht aber auch deutlich, dass dabei straßenverkehrsrechtliche Vorgaben gelten.
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Die CDU-Fraktion hatte ihren Antrag damit begründet, dass sich Bürgerinnen und Bürger im Straßenverkehr in manchen Wohngebieten nicht mehr sicher fühlen und sich besonders Eltern um ihre Kinder sorgen würden. Auch für Ältere würden vom Straßenverkehr besondere Gefahren ausgehen. „Tempo 30“ sei zwar für sich genommen noch keine Garantie gegen Unfälle, so die Christdemokraten, eine solche Zone könne die meisten Autofahrer aber für die gebotene Vorsicht und Rücksichtnahme sensibilisieren. Die Stadt habe zwar in vielen Wohngebieten bereits Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung getroffen (zum Beispiel auf Homberge), allerdings gebe es dort ein Nebeneinander von Straßen mit und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Diese Nebeneinander solle nach Vorstellung der CDU nach Möglichkeit durch eine Erweiterung oder Neueinrichtung von „Tempo 30“ aufgelöst werden – bestenfalls sollte dies für alle Wohngebiete gelten.
Vorgaben für Tempo-30-Zone
Die Verwaltung weist in ihrer Vorlage darauf hin, dass nach der „Neufassung der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO)“ zu $45 StVO eine „Tempo 30“-Zone folgende Charakteristik aufweisen soll:
Die Straße liegt abseits des Vorfahrtsstraßennetzes und es existiert kein nennenswerter Durchgangsverkehr.
Es handelt sich um ein Wohngebiet.
Die Vorfahrtsregelung ist zwingend rechts vor links.
Ampeln sind höchstens zum Schutz von Fußgängern vorhanden.
Es bestehen enge Fahrbahnen beziehungsweise die Fahrbahn ist durch Parkstände oder Sperrflächen eingeengt; darüber hinaus bestehen jedoch keine Längsmarkierungen sowie keine Radwege.
Ausschuss berät am 27. Oktober
Über die Einrichtung von „Tempo 30“-Zonen berät der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner nächsten Sitzung, die am kommenden Donnerstag, 27. Oktober, ab 17.15 Uhr im Haus Ennepetal, Gasstraße 10, stattfindet.
Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung steht zudem ein Bürgerantrag auf Sperrung der Herminghauser Straße für Motorräder.
Die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, die von der Verwaltung um eine Einschätzung der von der CDU beantragten Maßnahmen gebeten worden war, weist darauf hin, dass nur bei Einhaltung dieser Vorgaben sich beim Fahrzeugführer das gewünschte „Zonenbewusstsein“ und die gewünschte Senkung der Geschwindigkeiten einstelle. Darüber hinaus führt die Polizei aber auch an, dass die Berninghauser Straße, Rüggeberger Straße und Bergstraße zu überplanen seien beziehungsweise nicht Bestandteil einer einzurichtenden Zone seien. Hinsichtlich der Berninghauser Straße heißt es vonseiten der Polizei, dass die Straße zwar innerhalb einer „Tempo 30“-Zone liege, es aber viel Durchgangsverkehr gebe. Außerdem wechsle die Vorfahrt von Vorfahrtsstraße (Kirchstraße, Heinrichstraße, Saarlandring) zu rechts vor links (Spelsbergweg, Kalkstraße, Hebbelstraße, Bremenplatz). Das entspreche nicht den Vorgaben aus der StVO.
Vorsicht und Rücksichtnahme
Die Verwaltung schlägt nun vor, dass sie Wohngebiete identifiziert, „in denen die Einrichtung von „Tempo 30“-Zonen möglich ist, um diese Gebiete entsprechend verkehrsrechtlich durch Beschilderung auszuweisen.“ Marco Heimhardt, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste und Stadtentwicklung betont auf Nachfrage dieser Zeitung, dass zu bedenken sei, dass bei der Einrichtung einer regelgerechten „Tempo 30“-Zone gegebenenfalls die Vorfahrtsregelung in rechts vor links zu ändern sei. Heimhardt stellt aber auch klar, dass die Verwaltung an den Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Berninghauser Straße, Rüggeberger Straße und Bergstraße festhalten werde. Es handele sich um Schulwege und Straßen mit starkem Gefälle, man habe die Beschränkungen mit Bedacht eingeführt.
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Marco Heimhardt erklärt, dass vor Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wie bei allen Geboten und Verboten gründlich abzuwägen sei, ob die Maßnahme wirklich erforderlich sei. Er hält allerdings auch einen Paradigmenwechsel für notwendig, wenn man die propagierte Verkehrswende schaffen wolle. Dann müssten Radfahrer und Fußgänger der Maßstab sein, an dem sich Autofahrer orientieren. Der Fachbereichsleiter weist allerdings auch nachdrücklich darauf hin, dass ohnehin schon vor allen anderen Regeln §1 StVO gelte. Darin heißt es: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Das würden manche Autofahrer allerdings vergessen, so Heimhardt.