Schwelm. Diese Verkehrskontrolle in Schwelm wird teuer: Positiver Drogen- und Alkoholtest, keine Papiere und eine versteckte PTB-Waffe im Auto.

Positiver Drogentest, Alkohol, keine gültige Fahrerlaubnis und eine versteckte PTB-Waffe im Auto: 42 Jahre alte Opel-Fahrerin von der Polizei am Steuer erwischt. Ihr droht ein heftiges Verfahren.

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Mittwochabend, 12. Oktober, wurde gegen 22.55 Uhr eine 42-jährige Frau in einem Opel in der Linderhauser Straße angehalten. Da die Beamtinnen und Beamten während des Gesprächs mit ihr einen Alkoholgeruch wahrnehmen konnten, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser fiel positiv aus.

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Vorläufige Festnahme

Da die Frau darüber hinaus weiter auffälliges Verhalten zeigte, wurde sie einem freiwilligen Drogenvortest unterzogen. Dieser fiel ebenfalls positiv aus. Auch der Aufforderung nach Aushändigung ihrer Ausweisdokumente und ihres Führerscheins konnte die 42-Jährige nicht nachkommen. Bei daran angeschlossenen Ermittlungen konnte außerdem keine gültige Fahrerlaubnis nachgewiesen werden.

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Zur Feststellung ihrer Personalien machte sie, nach Auskunft der Polizei, zunächst fehlerhafte Angaben, jedoch konnte durch sofortige Ermittlungen die Identität der Frau zweifelsfrei festgestellt werden.

Die Einsatzkräfte fanden des Weiteren ein Fahrrad in ihrem Pkw vor, dessen Rahmennummer zur Fahndung ausgeschrieben war. Zudem befanden sich Pfefferspray sowie eine PTB-Waffe mit Munition versteckt im Fahrzeug.

Keine Papiere

Die aufgefundenen Gegenstände wurden sichergestellt. Die Opel-Fahrerin musste zunächst eine Sicherheitsleistung erbringen, da sie keinen festen Wohnsitz nachweisen konnte. Das Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihr außerdem untersagt. Eine Blutprobe zum Nachweis von Alkohol sowie von Betäubungsmitteln wurde entnommen, die Frau vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache in Ennepetal gebracht.

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Sie erwartet nun ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz (Alkoholkonsum über Promille-Grenze), Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Verstoßes gegen das Waffengesetz und der unrichtige Angabe von Personalien.