Ennepetal. Ein 52-jähriger Ennepetaler soll die Agentur für Arbeit betrogen haben. Er ist sich jedoch keiner Schuld bewusst. So lautet das Gerichtsurteil.

3600 Euro Strafe soll ein Mann aus Ennepetal laut Strafbefehl zahlen, weil er die Agentur für Arbeit betrogen haben soll. Der 52-Jährige ist sich allerdings keiner Schuld bewusst und legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Es kommt zum Prozess im Amtsgericht Schwelm. 1006,56 Euro bekommt der Angeklagte im Juni vergangenen Jahres zu Unrecht, weil er einen Job nicht angegeben hatte. „Ich habe Bescheid gesagt. Ich verstehe es nicht“, wirkt der Ennepetaler verzweifelt.

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Aufgrund von Corona seien persönliche Termine in der Agentur für Arbeit nicht möglich gewesen. Daher habe er im Mai telefonisch angegeben, dass er ab Juni eine Arbeit habe. Ende Juni habe er festgestellt, dass sowohl sein neuer Arbeitgeber, als auch die Agentur für Arbeit Geld auf überwiesen hatten. Er habe daraufhin die Agentur sofort kontaktiert, um die falsche Überweisung zu melden. Einige Zeit später sei er aufgefordert worden, den zu Unrecht gezahlten Betrag zurückzuüberweisen. „Das konnte ich aber nicht“, gibt der Angeklagte an.

Prozess vorm Amtsgericht Schwelm: Kein Zugriff auf Konto

Denn: Er habe sich zur damaligen Zeit in Privatinsolvenz befunden. Neben seinem regulären Konto, habe es ein Unterkonto gegeben. Auf dieses habe nur sein Insolvenzverwalter Zugriff gehabt. Sobald mehr Geld als sein Freibetrag auf sein normales Konto geflossen sei, sei der Überschuss sofort auf das Unterkonto gegangen. Das habe dazu geführt, dass der gesamte Betrag der Agentur für Arbeit auf dem Unterkonto gelandet sei. Das habe er der Agentur auch gemeldet und erklärt, diese müsste sich an seinen Insolvenzverwalter wenden. Das, so der Ennepetaler, sei allerdings nicht geschehen. Stattdessen habe er im April dieses Jahres abermals eine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten. Als er dann erneut arbeitslos geworden sei, habe das Amt den offenen Betrag von 1006,56 Euro derart wieder eingeholt, seine Arbeitslosenunterstützung zwei Monate lang auf die Hälfte zu kürzen.

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Die Richterin nimmt dem Mann seine Verzweiflung ab. Dennoch kann sie ihn nicht freisprechen. „Es wäre ein Leichtes für Sie gewesen, den Insolvenzverwalter anzurufen“, hält die Richterin dem Angeklagten vor, dass er nicht selbst aktiv geworden ist. Der 52-Jährige weiß nicht mehr weiter, bricht in Tränen aus, seine Hände zittern. Er wisse, dass er in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich aufgefallen ist. Aber diesmal habe er wirklich niemanden betrügen wollen: „Auch ein Vorbelasteter hat doch das Recht auf Gerechtigkeit.“

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Am Ende entschließt sich das Gericht, das Verfahren gegen den Ennepetaler vorläufig gegen Zahlung von 900 Euro einzustellen. Ein großer Unterschied zu den 3600 Euro aus dem Strafbefehl. Deshalb erklärt sich der Mann auch einverstanden damit. Zahlt er den Betrag, ist der Fall erledigt.