Ennepe-Ruhr-Kreis. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist vom 19. Januar verlängert. EN-Kreis bittet um rechtzeitigen Tausch des Führerscheins.

Ursprünglich sollten Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1953 bis 1958, die noch in Besitz eines Papier-Führerscheins waren, diesen bis zum 19. Januar dieses Jahres in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Vergabe von Terminen in den Führerscheinstellen wurde diese Frist jedoch verlängert. Nun läuft auch diese ab. Autofahrer aus dem EN-Kreis, die zu den oben genannten Jahrgängen gehören, können ihren Papier-Führerschein noch bis Dienstag, 19. Juli, umtauschen.

„Wir hatten vor dem Ablauf der damaligen Frist im Januar ungefähr 500 Anträge pro Woche“, berichtet Ingo Niemann, Pressesprecher des Ennepe-Ruhr-Kreises und fügt hinzu: „Also enorm viel.“ Zahlreiche Autofahrer haben erst „auf der Zielgeraden“ ihre Kfz-Zulassung umgetauscht. „Das war auch unabhängig von der Fristverlängerung.“ Die Fristverlängerung von sechs Monaten wurde in der Innenministerkonferenz am 17. Januar dieses Jahres beschlossen. Der Bundesrat stimmte diesem Beschluss am 11. Februar zu. So wurde die Frist bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Durch die Entscheidung, die erst kurz vor dem Ablaufdatum getroffen wurde, gab es im Januar unglaublich viele Termin-Anfragen bei der Führerscheinstelle des Kreises. „Danach gab es dann so 100 pro Woche und aktuell sind wir bei 140 Anträgen pro Woche“, erklärt Niemann weiter. Der erneute, jedoch nicht enorme Anstieg hänge in seinen Augen mit dem Umstand zusammen, dass nun die endgültige Frist, der 19. Juli, näher rückt.

EN-Kreis: 400 bis 500 Anträge pro Woche

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle im Kreishaus gehen bereits jetzt davon aus, dass es ab Oktober wieder deutlich mehr Anfragen geben wird. „Nach den Erfahrungen des letzten Jahres werden es vermutlich dann wieder 400 bis 500 Anträge pro Woche sein, weil die Januarfrist dann wieder näher rückt. Die nächste Frist, die laut Bundesverkehrsministerium nicht verlängert werden soll, gilt für die Jahrgänge 1959 bis 1964 und läuft am 19. Januar 2023 ab. Daher habe man seitens des Kreises die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, den jeweiligen Geburtstag zu nehmen, um das Papier-Dokument in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

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Derzeit kommen die Mitarbeiter gut hinterher, berichtet Ingo Niemann. „Aktuell ist es so, dass man in der Führerscheinstelle innerhalb von zwei bis drei Tagen einen Termin bekommt.“ Der Alte werde beim Termin vor Ort abgegeben, das neue Karten-Dokument sei dann innerhalb von zwei bis drei Wochen abholbereit. In dieser Zeit können Bürger selbstverständlich trotzdem weiter Auto fahren. „Damit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle nicht gilt ´nach der Welle ist vor der Welle´ wäre es hilfreich, wenn die Betroffenen nicht bis zuletzt warten, um bei uns ihren Antrag zu stellen“, betont auch Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, und bezieht sich ebenfalls auf die Erfahrungen zu Beginn des Jahres.

Hintergrund der gesetzlich festgeschriebenen Umtauschaktion für bundesweit rund 15 Millionen Führerscheine in Papierform und 28 Millionen im alten Scheckkartenformat ist ein klares Manko aller vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine: Sie sind nicht befristet und dies widerspricht seit Januar 2013 einer Vorgabe der Europäischen Union, erklärt der Kreis.

>>>INFO:

Aufgrund der hohen Anzahl der umzutauschenden Dokumente sind die Fristen zeitlich gestaffelt, die letzte läuft 2033 aus. Der Umtausch der Papierführerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1964 wird am 19. Januar 2023 abgeschlossen sein, es folgen im Jahresrhythmus die Zeiträume 1965 bis 1970 (19. Januar 2024) und 1971 oder später (19. Januar 1925).

2026 startet dann der Pflichtumtausch für diejenigen, die über Kartenführerscheine verfügen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 übergeben worden sind. Hier gilt für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 die Frist 19. Januar 2026, für 2002 bis 2004 die Frist 19. Januar 2027, für 2005 bis 2007 die Frist 19. Januar 2028, für das Ausstellungsjahr 2008 die Frist 19. Januar 2029, für 2009 die Frist 19. Januar 2030, für 2010 die Frist 19. Januar 2031 und für 2011 die Frist 19. Januar 2032. Für den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist 19. Januar 2033.

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Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 Zeit für einen Umtausch.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen, so der ADAC. Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto.