Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wurde 513.020 Euro Mutterschaftsgeld gezahlt. Wer einen Anspruch hat, lesen Sie hier.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis betrugen die Ausgaben für Mutterschaftsgeld im vergangenen Jahr 513.020 Euro. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach wurde die Leistung in 2021 allein für AOK-Mitglieder in 351 Fällen gezahlt. Im Vorjahr waren es 372 Fälle. „Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind.

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Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird. Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe.

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Die AOK NordWest übernimmt für ihre Versicherten außerdem Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.