Ennepetal. Dieser Spaziergang mit dem Hund in der Ennepetaler Innenstadt soll derartig eskaliert sein, dass es jetzt vor Gericht geht.

Ein nicht angeleinter Hund soll mitten in der Ennepetaler Innenstadt dafür gesorgt haben, dass eine dreiköpfigen Familie massiv ausgerastet sein soll. Vater, Mutter und Sohn sollen gemeinsam eine 60-Jährige ins Krankenhaus geprügelt haben. Oder hat doch die Frau, die die Familie angezeigt hat, als erstes zugeschlagen? Ein kniffeliger Fall, der nun vor dem Schwelmer Amtsgericht verhandelt wurde.

Eigentlich will eine dreiköpfige Familie am Vormittag des 28. Februar vergangenen Jahres – ein Sonntag – nur gemütlich in Ennepetal zum Frühstücken ausgehen. Doch auf der Voerder Straße treffen sie auf ein Paar, dessen Hund frei umher läuft. Der kleine Oskar dreht fröhlich seine Runden, schnüffelt hier und da.

Situation eskaliert

Der Familie ist das allerdings ein Dorn im Auge. Es kommt zu einer verbalen Auseinandersetzung darüber, dass der Hund laut Auffassung der Familie an die Leine gehöre. Herrchen und Frauchen sind da allerdings anderer Meinung. Bei einem lautstarken Streit bleibt es nicht. Die Situation eskaliert, es kommt zu Handgreiflichkeiten.

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Das Paar ohne Hund, er 42 seine Partnerin 37 Jahre alt, musste sich dafür nun vor dem Amtsgericht Schwelm wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Angeklagte soll die Hundebesitzerin an den Haaren auf den Boden gezogen und ihr kurz darauf ins Gesicht getreten haben. Der Sohn des Paares soll der auf dem Boden liegenden 60-Jährigen dann in den Rücken gesprungen sein. Der 42-Jährige Ehemann soll sich währenddessen den anderen Mann vorgeknöpft und ihm einen Faustschlag gegen die Schläfe verpasst haben. So lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft zumindest.

Hier gilt die Leinenpflicht

Nach dem NRW-Landeshundegesetz erstreckt sich die Leinenpflicht auf öffentliche Gebäude wie Rathäuser und Schulen sowie öffentliche Bereiche mit starkem Fußgängerverkehr wie Einkaufspassagen und Fußgängerzonen. Die Hunde sind zudem in öffentlichen Grünanlagen mit Ausnahme ausgewiesener Freiflächen an der Leine zu führen. Zudem sind Halter angewiesen, sich mit den besonderen Bedingungen in den Kommunen vertraut zu machen.

Alles gar nicht wahr, streiten die Angeklagten vor dem Gericht jedoch diese Vorwürfe ab. Sie seien die Opfer gewesen. Sie seien angegriffen worden. In Deutschland bestehe Leinenpflicht, habe er zur Hundebesitzerin gesagt, erklärt der Angeklagte. Daraufhin sei die Frau ausgerastet: „Sie ist wie eine Furie auf mich zugekommen. Zu der Zeit hatte ich zwei OPs hinter mir und einen Katheter getragen.“ Seine Frau habe sich schützend vor ihn gestellt.

Die 60-Jährige habe seine Partnerin an den Haaren gezerrt. Beide Frauen seien zu Boden gestürzt. „Es gab ein Gerangel“, so der 42-Jährige.

Der Ehemann der Hundebesitzerin sei dazu gekommen und habe auf die 37-Jährige eingeschlagen, so der Angeklagte weiter. Er und sein Sohn hätten versucht, ihn von den Frauen abzubringen. Weder seine Frau, noch er selbst oder der Sohn sei dem anderen Paar gegenüber in irgendeiner Art gewalttätig geworden.

Angeblich im Krankenhaus

Die beiden Hundebesitzer bestätigen die Vorwürfe aus der Anklageschrift hingegen. Als Zeugen sagen sie aus, derart heftig von der Familie attackiert worden zu sein, dass die Frau eine Gehirnerschütterung und eine angebrochene Nase davongetragen habe. So habe zumindest das Ergebnis eines Krankenhausbesuchs gelautet. Zudem seien ihr von der anderen Frau extrem viele Haare herausgerissen worden. „Ich habe drei Monate eine Perücke getragen“, erklärt die 60-Jährige im Rahmen ihrer Aussage vor Gericht. Ihr Mann habe durch den Faustschlag des 42-Jährigen ein blaues Auge gehabt. Sie selbst hätten nichts gemacht.

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Die 37-Jährige sei auf sie zugerannt und habe sie an den Haaren zu Boden gerissen und ihr ins Gesicht getreten. „Ich weiß nicht, warum die Dame so ausgerastet ist. Der Sohn ist mir ins Kreuz gesprungen“, gibt die Hundebesitzerin an.

Was tun in einer solchen Situation? Aufgrund der gegensätzlichen Darstellungen, stellt die Richterin die Verfahren am Ende ein. Eine andere Chance sah sie nicht, die tatsächlichen Vorgänge im Zentrum Ennepetals ans Licht zu bringen.

Die angeklagte Frau kommt ohne Auflagen davon. Ihr Mann muss aufgrund von zehn Vorstrafen – unter anderem wegen Betruges - 150 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.