Schwelm. Nun hat Michael Lindermann, Ex-Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Schwelm Klage gegen seine Kündigung eingereicht. So geht die Sache nun weiter.
Das war nach dem gescheiterten Versuch einer Einigung zu erwarten, nun ist es offiziell: Der ehemalige Schwelmer Sparkassen-Vorstand Michael Lindermann hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht, nachdem der Verwaltungsrat ihn im Februar mit einer außerordentlichen Kündigung fristlos vor die Tür der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel gesetzt hatte, für die er knapp neun Jahre als Vorstand tätig war.
+++ Sparkasse Schwelm: Fristlose Kündigung für Michael Lindermann +++
Dass er allerdings wirklich noch einmal in Schwelm seinen Dienst aufnehmen wird, gilt als ausgeschlossen. Vornehmlich wird es vor dem Hagener Landgericht um Geld gehen. Dort werden in öffentlicher Verhandlung dann auch die exakten Gründe auf den Tisch kommen, weshalb sich Verwaltungsrat, Personalrat und Risikoausschuss zu dem radikalen Schritt entschlossen hatten. Zu diesen Gründen haben alle Seiten Stillschweigen vereinbart und halten sich auch auf Nachfrage der Redaktion daran.
Aus Schwelm zurückgezogen
Kurzer Rückblick: Die Sparkasse Schwelm-Sprockhövel trennte sich wie aus heiterem Himmel von Michale Lindermann als Vorstand. Die anschließenden Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag seines Beschäftigungsverhältnisses, das unabhängig von seiner Berufung zum Vorstand zu werten ist, scheiterten. „Der Sparkasse ist kein finanzieller Schaden entstanden“, macht Verwaltungsrat-Chef Hans-Werner Kick deutlich, dass Lindermann sich keine Verfehlungen zu Lasten der Kunden geleistet hat.
+++ Sparkasse Schwelm: Das steckt hinter der Trennung von Michael Lindermann +++
Der Ex-Vorstandsvorsitzende hat sich derweil aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen und plant, der Stadt Schwelm den Rücken zu kehren. Gleichzeitig hat er sich juristischen Beistand genommen und eben die oben genannte Kündigungsschutzklage eingereicht. Wie läuft das weitere Prozedere? Die Sparkassen-Gremien haben nun mehrere Wochen Zeit, detailliert zu begründen, warum sie ihn fristlos seiner Aufgaben entbunden und gefeuert haben und dies dem Landgericht Hagen, wo der Fall angesiedelt sein wird, vorzulegen.
Dort gibt es zunächst zwei Möglichkeiten. Erstens: Das Gericht sieht den Sachverhalt als eindeutig an und fällt ein Urteil. Zweitens: Das Gericht will weiter nachforschen, offene Fragen klären, Zeugen vernehmen. „Wenn alles sehr reibungslos verläuft, würde ein solcher Termin wohl frühestens im Herbst stattfinden können“, prognostiziert Oliver Flüshöh, Vorsitzender des Risikoausschusses.
Üblicherweise ist dem Gericht an einem Vergleich gelegen, in dem sich beide Parteien auf Zahlungen einigen. Aktuell zahlt die Sparkasse für ihren Ex-Chef keinen Cent, weil dieser bei einer fristlosen Kündigung keinen Anspruch auf Übergangsgeld hat. Insbesondere dieses – aber auch die Pensionsansprüche – werden wohl Thema sein. Da ist die gedeckelte Abfindung noch die kleinste Summe, um die es für den 55-Jährigen gehen wird, der zuletzt ungefähr 350.000 Euro pro Jahr verdient hat.
Weg durch die Instanzen
Sollte kein Vergleich geschlossen, sondern ein Urteil gefällt werden, können beide Seiten beim Oberlandesgericht in Hamm Berufung einlegen. Was mindestens ein weiteres halbes Jahr Zeit bedeutet, bis die Sache geklärt ist. Am Ende könnte sogar eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs folgen.
+++ Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal: Nichts mehr verpassen mit unserem kostenfreien Newsletter +++