Schwelm. Nach gescheiterten Verhandlungen zur Trennung überreicht Verwaltungsrat der Sparkasse Schwelm Vorstand Michael Lindermann fristlose Kündigung.

Der erste Versuch einer gütlichen Trennung zwischen dem Verwaltungsrat der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel und deren vor die Tür gesetztem Ex-Vorstandsvorsitzenden Michael Lindermann ist gescheitert. Lindermann erklärte sich mit dem Trennungsangebot und dessen Konditionen nicht einverstanden und erhielt direkt im Anschluss an die gescheiterten Verhandlungen seine außerordentliche, fristlose Kündigung. Das wohl schärfste Schwert, das das Arbeitsrecht in einem solchen Fall zu bieten hat. Gleichzeitig gibt dieser Schritt aber auch entscheidende Hinweise auf die Hintergründe des Rauswurfs.

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„Die Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag sind einstweilen gescheitert. Dennoch sind wir zu weiteren Gesprächen über die Modalitäten der Trennung bereit“, bestätigt Hans-Werner Kick, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel auf Nachfrage der Redaktion. Selbstverständlich geht es bei diesen Verhandlungen um das Geld. Dem Vorstandsvorsitzenden einer Sparkasse in der Größenordnung wie Schwelm stehen jährliche Bezüge von deutlich mehr als 300.000 Euro pro Jahr zu. Pensionsbezüge, ein mögliches Übergangsgeld – hier geht es um Millionen-Summen allein bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter des 55-jährigen Michael Lindermann. Eine mögliche Abfindung, die ohnehin gedeckelt wäre, macht da sogar noch den kleinsten Teil aus.

Es muss zu massiven Verfehlungen gekommen sein

„Wir haben die Vereinbarung, dass alle Seiten zu dem Sachverhalt schweigen, und daran halte ich mich selbstverständlich“, sagt Michael Lindermann auf Nachfrage der Redaktion. Fast im selben Wortlaut äußern sich auch Hans-Werner Kick sowie Oliver Flüshöh, der Vorsitzende des Haupt- und Risikoausschusses der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel, auf die Frage, was sie zu der außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bewogen hat. „Dazu können wir zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen“, teilen beide unisono mit. Die kommenden Wochen sollen zeigen, ob es zwischen dem Kreditinstitut und seinem langjährigen Chef doch noch zu einer gütlichen Einigung kommt.

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Doch die Maßnahme einer fristlosen Kündigung des langjährigen Vorstandsvorsitzenden, die Verwaltungsrat und Personalrat gemeinsam tragen, und die nach Informationen diese Zeitung ohne vorherige Gespräche oder Abmahnungen erfolgt ist, deutet darauf hin, dass das Aufsichtsgremium ganz erhebliche Verfehlungen bei Michael Lindermann, dessen Vertrag noch bis zum 30. Juni 2024 gelaufen wäre, identifiziert hat. Ansonsten wäre ein solch drastischer Schritt juristisch überhaupt nicht haltbar. Denn: Mit dem Tag der fristlosen Kündigung stellt die Sparkassen sämtliche Zahlungen an ihren rausgeworfenen Vorstand ein. Zudem könnte ihm eine Sperre bei der Agentur für Arbeit von bis zu zwölf Wochen drohen, wenn er keine neue Beschäftigung finden würde.

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Zu den exakten Gründen schweigen sich alle Beteiligten konsequent aus. Die fristlose Kündigung regelt Paragraf 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, doch auch dort findet sich nur „aus wichtigem Grund.“ Worin kann also ein so wichtiger Grund liegen? So lautet die Frage, die sich die Schwelmer und viele Menschen weit darüber hinaus nun stellen. Klar kommuniziert hatte der Verwaltungsrat bereits vor zehn Tagen, als die Trennung erfolgte, dass der Sparkasse kein finanzieller Schaden entstanden ist, dass die Arbeitsplätze sicher sind.

Das sagt der Arbeitsrechtler

Ein heimischer Arbeitsrechtsexperte, der namentlich in diesem Zusammenhang nicht in Erscheinung treten möchte, sagt: „In einem solchen Fall gibt es eigentlich nur wenige Möglichkeiten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Entweder es ist etwas Finanzielles, etwas Rechtliches, das das Unternehmen bedroht oder ein ganz massives Fehlverhalten den Mitarbeitern gegenüber. Es muss auf jeden Fall derart schwerwiegend sein, dass das Vertrauensverhältnis irreparabel zerrüttet ist.“