Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Hat ein Gevelsberger bei einer Prügelei das Opfer so fest gewürgt, dass es fast bewusstlos wurde? Ein Streit in Ennepetal wird zum Gerichtsfall.
Hat ein 22 Jahre alter Gevelsberger am 25. Juli vergangenen Jahres einen anderen derart gewürgt, dass dieser fast bewusstlos geworden war? Dieser Frage geht derzeit die Strafrichterin im Amtsgericht Schwelm nach.
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Am besagten Tag soll der Angeklagte den Geschädigten aufgesucht haben, um Schulden von ihm einzutreiben und Gegenstände, die er noch im Keller des 36-Jährigen gelagert hatte, abzuholen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, er habe sein Gegenüber gegen 22.20 Uhr an dessen Wohnanschrift in Ennepetal zunächst geschubst, mehrfach mit der flachen Hand geschlagen und ihn dann gewürgt. Ein Freund des Angeklagten soll dabei eine Flucht des Opfer verhindert haben. „So war das schon mal gar nicht“, erklärt der Gevelsberger im Gericht. Er sei mit vier Freunden, zwei Männer zwei Frauen, beim Geschädigten gewesen, um seine Sachen zu holen.
Der Angeklagte gibt weiter an, dass der Geschädigte ihm etwa 200 Euro geschuldet habe. Der 36-Jährige sei mit einer Zigarette in der Hand auf ihn zugekommen und habe versucht, sie im Gesicht des 22-Jährigen auszudrücken. Dagegen habe er sich gewehrt, den anderen in den Schwitzkasten genommen. Aber: „Ich habe ihn weder gewürgt, noch geschlagen.“ Sie hätten sich lediglich gegenseitig geschubst. Es sei zu einer Rangelei gekommen und beide seien auf die Wiese gefallen.
Der 36-Jährige präsentiert der Richterin eine andere Version des Geschehens. Zunächst hätte nicht eher dem Angeklagten Geld geschuldet, sondern umgekehrt. Der 22-Jährige sei bei ihm aufgetaucht, habe ihn sofort geschubst. „Dann hat er auf mich eingetreten, mich geschlagen und gewürgt.“ Ein Begleiter des Gevelsberger habe ihn so in Schach gehalten, dass er nicht habe fliegen können. Im Laufe der Auseinandersetzung habe ihn der 22-Jährige mit beiden Händen derart gewürgt, dass er kurz vor der Bewusstlosigkeit gestanden habe. Fotos in der Akte zeigen Merkmale am Hals des Geschädigten.
Die damalige Freundin des Angeklagten (22) liefert im Prozess eine äußerst unbefriedigende Zeugenaussage. Sie gibt an, die Zigarette beim Geschädigten gesehen zu haben. Die habe er in Richtung des Gesichts des Gevelsbergers gehalten. „Dann gab es eine Rangelei. Sie haben sich beide geschubst. Dann haben sie sich gekloppt.“ Gekloppt?, wird die Richterin hellhörig. Details dazu liefert die Ennepetalerin nicht. Sie habe dazu nichts weiter beobachtet.
„Wie können Sie das eine gesehen und das andere nicht wahrgenommen haben“, fühlt die Richterin der Frau auf den Zahn. Die kommt etwas ins Stottern, erklärt, nicht die ganze Zeit hingeschaut zu haben. Sie habe also alles mögliche gesehen, nur das eigentliche Geschehen nicht, fasst die Vorsitzende zusammen. Sie macht keinen Hehl daraus, dass sie nicht glaubt, dass die Zeugin nicht hingeguckt hatte.
Da ein Urteil aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme aus Sicht der Richterin nicht möglich ist, unterbricht sie die Sitzung. In einem Fortsetzungstermin sollen nun weitere Zeugen gehört werden.