Ennepetal. Liegt Fremdverschulden beim Tod des 69 Jahre alte Schwelmers unmittelbar nach der Corona-Impfung vor? Dieser Frage gehen nun die Ermittler nach.

Der Schock nach dem Tod des Schwelmers unmittelbar nach dessen Corona-Impfung am Samstagmorgen wirkt nach. Nach Informationen unserer Redaktion kollabierte der 69-Jährige im Impfzentrum des Ennepe-Ruhr-Kreises in Ennepetal noch in der Impfkabine, also unmittelbar nach der Injektion mit dem Biontech-Impfstoff.

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Die vor Ort tätigen Ärzte und Sanitäter kümmerten sich sofort um den kollabierten Mann, dessen Zustand sich laut Ennepe-Ruhr-Kreis noch in der Impfkabine rapide verschlechterte. Um 9.25 Uhr wurden über die Leitstelle ein Notarzt und Rettungswagen herbeigerufen. Der Rettungswagen brachte den 69-Jährigen sofort ins nahe Helios-Klinikum in Schwelm, wo er gut eine Stunde später, um 10.40 Uhr, verstarb.

Verstorbener war vorerkrankt

Ob und inwieweit der Tod in einem Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung steht, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar. Der Verstorbene litt an einer Vorerkrankung, wie der Ennepe-Ruhr-Kreis bereits am Samstag in seiner Mitteilung zu dem tragischen Vorfall erklärte. Vorerkrankungen sind von Impflingen vor Verabreichung der Injektion anzugeben und müssen vom medizinischen Personal im Impfzentrum entsprechend berücksichtigt werden.

Um welche Erkrankung es sich bei dem Verstorbenen handelt, dazu machten weder Kreisverwaltung noch Polizei und auch die in das Ermittlungsverfahren inzwischen eingeschaltete Staatsanwaltschaft in Hagen mit Verweis auf den Datenschutz keine Angaben. Immerhin soviel war vom Kreis zu erfahren: Der Verstorbene hatte seine Erstimpfung schon hinter sich und erhielt am Samstag seine Zweitimpfung.

Erkenntnisse darüber, was zum Tod des Schwelmers führte, erhoffen sich die Ermittler nun von einer Obduktion, die die Staatsanwaltschaft noch am Montag veranlasst hat. Ergebnisse sind frühestens für Dienstag zu erwarten.

Eine Obduktion werde immer dann durchgeführt, so Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli, „wenn es bei äußerer Betrachtung Anhaltspunkte dafür geben könnte, dass ein Verschulden Dritter vorliegen könnte“. Also wenn beispielsweise beim Impfvorgang ein Fehler unterlaufen sein könnte. Dies bedeute aber nicht automatisch, dass ein Fremdverschulden tatsächlich angenommen wird, betonte Dr. Pauli. Eine Obduktion diene auch dem Zweck, den Verdacht auf ein Fremdverschulden aus dem Weg zu räumen.

Seit dem 25. Januar sind im Impfzentrum des Ennepe-Ruhr-Kreises mehr als 64.000 Erst- und fast 19.500 Zweitimpfungen durchgeführt worden. Medizinische Notfälle mit tödlichen Ausgang wie den am Samstag hat es dabei bisher nicht gegeben