Gevelsberg. Ein 26-Jähriger steht in Schwelm vor Gericht: Den Bekannten soll er mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Männer haben eine Vorgeschichte:

Die Szene, die sich am 14. Juni vergangenen Jahres in Gevelsberg abgespielt hat, klingt ein bisschen wie aus einem Gangsterfilm. Zwei Männer treffen an der Hagener Straße aufeinander. Sie kennen sich – mögen sich nicht. Der jüngere Mann (26) fordert sein Gegenüber auf, mit ihm hinter ein Haus zu gehen. Der 40-Jährige kommt dem nicht nach. Sein Gegenüber fackelt nicht lange, holt mit der Faust aus und trifft seinen Gegner mehrfach im Gesicht.

Angeklagter ist in Panik geraten

„Ich habe Blut auf meinen Händen gesehen. Ich habe Panik bekommen durch das Blut und bin weg“, erklärt der 26-Jährige später im Amtsgericht Schwelm. Dort muss er sich wegen Körperverletzung verantworten. Es gäbe eine Vorgeschichte zu dem Geschehen. Also holt der Gevelsberger aus. Etwa acht Monate vor dem Zusammentreffen, seien die beiden Männer schon einmal aneinandergeraten.

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Damals habe ihn der jetzige Geschädigte zu einem Treffpunkt bestellt: „Der hat mich zu einer Prügelei aufgefordert.“ Der 40-Jährige habe gesagt, wir sollten die Angelegenheit – es handelte sich um einen Streit zwischen dem Sohn des Geschädigten und einem Jungen aus der Familie des Angeklagten – Mann gegen Mann klären. Tatsächlich sei er zum Treffpunkt gefahren, habe seine Verlobte und deren Vater mitgenommen, erklärt der Angeklagte. Er habe aber nur reden wollen. Auch der 40-Jährige ist nicht alleine. Er hat einen Teil seiner Familie, sowie zwei Freunde mitgebracht. Zu dritt seien sie auf ihn losgegangen, so der Gevelsberger. Danach hätten sich beide eine Zeit lang nicht gesehen. Bis zum Tattag.

Er habe sich „nur gewehrt“ und dem anderen ins Gesicht geschlagen

Er habe etwas am Kiosk holen wollen, erklärt der Angeklagte. Da habe er den Geschädigten gesehen: „Er kam mir ziemlich nah und hat mich am Kragen gepackt.“ Die damalige Situation im Hinterkopf, habe er sich „nur gewehrt“. Mit der Faust habe er dem anderen ins Gesicht geschlagen. Zwei Freunde des Angeklagten sind vor Ort, ziehen den 26-Jährigen vom Geschädigten weg. Die drei verschwinden schnell.

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Zum Tattag gibt er im Zeugenstand an, der Angeklagte habe ihn hinter ein Haus locken wollen. Darauf sei er nicht eingegangen, woraufhin der Gevelsberger direkt zugeschlagen habe. „Mein Gesicht war ganz blau und geblutet hat es auch“, gibt der 40-Jährige an. Er selber habe sein Gegenüber nicht angefasst, ihn also auch nicht am Kragen gepackt. Inzwischen sei alles geklärt. Aufgrund der Tatsache, dass sie beide über mehrere Ecken familiär etwas miteinander zu tun hätten, so der Geschädigte, könnten sie sich nicht dauerhaft aus dem Weg gehen. Aber wenn er dem Gevelsberger begegne, rede er einfach nicht mit ihm.

Dieser Umstand veranlasst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dazu, eine Einstellung des Verfahrens in den Raum zu stellen. Wichtig sei, dass jetzt alles gut ist. Es handelte sich hierbei um eine Familienangelegenheit. Zwar sei das, was der Angeklagte getan hatte, falsch gewesen, aber das Verfahren würde wegen Geringfügigkeit eingestellt, beschließt die Richterin. Für sie sei ausschlaggebend, dass der Gevelsberger bisher strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist.