Schwelm. Besuche sind im Helios-Krankenhaus Schwelm verboten. Unter gewissen Bedingungen können jedoch Ausnahmen möglich gemacht werden.

Das allgemeine Besuchsverbot im Helios-Krankenhaus Schwelm hat während der vergangenen Monate für viele Tränen gesorgt, vor allem, wenn Angehörige ihre im Sterben liegenden Verwandten kaum sehen konnten. Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter vor einer Infektion, machen die Ärzte Ausnahmen zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Zu diesen kommt nun zusätzlich noch eine Nachweispflicht.

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Ausnahmen für Besuche sind auch bislang nach Absprache möglich und müssen mit dem behandelnden Arzt telefonisch vereinbart werden. Das klappt allerdings nur bei Palliativpatienten, medizinischen Härtefällen, zur Geburtsbegleitung und nach der Geburt (eine feste Person) sowie bei Kindern, die ohne Begleitperson in der Kinderklinik stationär in ärztlicher Behandlung sind.

Doch die Erlaubnis des Arztes reicht nicht mehr allein aus, um das Schwelmer Klinikum als Besucher betreten zu dürfen, denn neben dem Ausweis müssen sie ab sofort einen weiteren der folgenden Nachweise erbringen. Nummer ein ist die Impfung: Der Besucher muss nachweisen, dass er vollständig – das heißt bereits zweimal – geimpft ist. Die Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.

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Variante zwei, um Zutritt zum Krankenhaus am Martfeld zu erhalten, ist ein aktueller, negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Wichtig ist, dass dies ein offiziell anerkannter Test ist. Das Klinikum macht deutlich: „Selbsttests werden nicht akzeptiert.“ Nächste Möglichkeit: Sofern jemand in der Vergangenheit positiv auf Covid-19 getestet wurde, kann er einen Nachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass die Infektion innerhalb der vergangenen 180 Tage bestand und man nicht mehr in Quarantäne ist. Letzte Nachweismöglichkeit: Die Infektion liegt länger als 180 Tage zurück und der Besucher hat einen Nachweis darüber, dass er einmal geimpft ist, wobei die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss.

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Bei allen Besuchen werden die Besucherdaten beim Eingangsscreening aufgenommen. Bitte beachten: Symptomatische Personen erhalten auch mit Nachweisen nach individueller Absprache mit dem Arzt gar keinen Zutritt zur Klinik.