Ennepe-Ruhr. Die Notbremse für den Ennepe-Ruhr-Kreis gilt doch schon ab Montag, 29. März. Trotzdem gibt es Spielraum für einige Lockerungen.

„EN-Kreis von neuer Schutzverordnung überrumpelt“ hatte diese Zeitung noch am vergangenen Freitag vermeldet. Die sogenannte Notbremse, die Lockerungen bei der Corona-Bekämpfung wieder rückgängig gemacht hätte, sollte nicht landesweit, sondern nur noch für Landkreise und kreisfreie Städte gelten, deren Inzidenz seit drei Tagen bei über 100 liegt.

Außerdem hatte es geheißen, dass die Notbremse frühestens am Mittwoch hätte gezogen werden können und nicht ab Montag gelte. Am Samstag vermeldete der Ennepe-Ruhr-Kreis nun, dass die Notbremse doch schon ab dem 29. März gilt. Allerdings gibt es Spielraum, diese zumindest stellenweise etwas zu lockern.

Am Freitagnachmittag hatte das Gesundheitsministerium eine Verfügung veröffentlicht, in der klassifiziert wurde, in welchen der landesweit 53 Kreise und kreisfreien Städten hohe Inzidenzzahlen das Ziehen der Notbremse und damit die Zurücknahme von Öffnungsschritten insbesondere für bestimmte Geschäfte („Click & Meet“), Museen und Sportvereine ab Montag nötig machen.

Ausreichende Infrastruktur für Schnelltests

„Wie von den Inhalten der neuen Coronaschutzverordnung wurden wir auch von diesem Schritt überrascht“, erklärte Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs im Schwelmer Kreishaus, am Samstag. „Natürlich haben wir umgehend darauf reagiert und die in der Verordnung genannten Möglichkeiten genutzt.“

Coronaschutzverordnung auch online einsehbar

Der Ennepe-Ruhr-Kreis weist darauf hin, dass sich alle Regelungen in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen genau nachlesen lassen.

Diese ist unter der Rubrik „Neue Coronaschutzverordnung“ auch im Internet einsehbar. Die entsprechende Seite ist erreichbar unter der folgenden Adresse: www.land.nrw/corona

Das sei auch in Absprache mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte erfolgt. Der dafür notwendige Austausch hatte bereits am Freitag in einer von der Kreisverwaltung initiierten Telefonkonferenz stattgefunden. Was Schäfer mit Möglichkeiten meint: Die Verordnung gibt Kommunen, in denen die Notbremse vom Land gezogen wurde, Spielraum, diese wieder zu lösen.

Grundlage hierfür sind eine ausreichende Infrastruktur für Schnelltests sowie eine auf die Kommune zugeschnittene und vom Land genehmigte Verfügung. „Dank des Engagements zahlreicher Anbieter sowie der Kreis- und Stadtverwaltungen verfügen wir ja inzwischen über genügend Testkapazitäten, die erforderliche Verfügung haben wir am Samstagvormittag an das Land geschickt. Sie wurde umgehend genehmigt“, so Schäfer.

Öffnungsschritte in verschiedenen Bereichen

Da das Gesundheitsministerium die Ampel auf grün gestellt hat, bleibt es für die Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises in den Bereichen Einzelhandel, Kultur und Sport bei den Öffnungsschritten, die am 8. März gegangen worden sind. Voraussetzung dafür ist ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Pro Woche ist einer dieser Tests kostenlos.

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Mit weiteren Vorgaben reagiert die ab Montag geltende Coronaschutzverordnung des Landes auf die steigenden Inzidenzzahlen. Dazu gehören:

Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum: Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand plus einer anderen Person, Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Eine Ausnahme gilt auch über Ostern, vom 1. bis 5. April sind trotz einer Inzidenz von über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zulässig. „Sowohl den verantwortlichen Behörden auf kommunaler Ebene wie auch den Bürgerinnen und Bürgern wird nach wie vor viel zugemutet und abverlangt. Es ist für alle nicht leicht, den Durchblick zu behalten und jederzeit das notwendige Durchhaltevermögen aufzubringen“, macht Landrat Olaf Schade deutlich. Gleichzeitig appelliert er: „Wenn wir einigermaßen durch die dritte Coronawelle kommen wollen, dann kommt es weiterhin auf jede und jeden Einzelnen an. Jeder muss sich, so schwer es auch fallen mag, an die Vorgaben halten.“

Einzelhandelsgeschäfte, die nicht Waren für den täglichen Bedarf anbieten, können mit negativem Schnelltest und gebuchtem Termin („Click & Meet“) besucht werden.

Besuche von Bibliotheken, Archiven etc. sind mit tagesaktuellem negativen Schnelltest möglich.

Besuche von Museen, Ausstellungen, Schlössern, Tierparks und dergleichen sind – sofern diese geöffnet sind – mit negativem Schnelltest und Terminbuchung möglich.

Sport: Gruppen von 20 Kindern plus zwei Aufsichts-/Ausbildungspersonen dürfen nach negativem Schnelltest Sport machen. Ohne Schnelltest reduziert sich die Anzahl auf zehn (+2).

Für körpernahe Dienstleistungen (Fußpflege, Kosmetik etc.) ist grundsätzlich ein negativer Schnelltest erforderlich; das gilt nicht für medizinisch notwendige Leistungen und Friseure.