Ennepe-Ruhr. Der Ennepe-Ruhr-Kreis will nach den Herbstferien die Maskenpflicht auch an Grundschulen. Jetzt liegt die Antwort der Bezirksregierung vor.

Maskenpflicht auch an Grundschulen? Die Ankündigung des Ennepe-Ruhr-Kreises am Mittwoch, nach den Herbstferien nicht nur an den weiterführenden Schulen, sondern auch für Erst- bis Viertklässler das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorzuschreiben, hat für viel Unverständnis und Kritik gesorgt. Keine 24 Stunden später ist die Sache vom Tisch. Die Bezirksregierung spielt nicht mit.

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Der Ennepe-Ruhr-Kreis wollte mit dieser Maßnahme auf die nach wie vor steigenden Infektionszahlen im EN-Kreis reagieren. Wie dramatisch die Lage ist, zeigen die aktuellen Zahlen: Von Mittwoch auf Donnerstag gab es in EN insgesamt 57 neue Corona-Infizierte. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis ist innerhalb von 24 Stunden von 67,62 auf 74,66 angestiegen.

Arnsberg muss zustimmen

Die Genehmigung der Bezirksregierung war nötig, weil die Maskenpflicht für Grundschüler weit über das hinausging, was das Land NRW am Mittwoch beschlossen hatte: die Wiedereinführung der Maskenpflicht an weiterführenden Schulen, so wie nach den Sommerferien – aber eben nicht für Erst- bis Viertklässler.

Abweichungen bei Zahlen

Nach wie vor kommt es immer wieder zu teilweise erheblichen Abweichungen zwischen dem Inzidenzwert, den der Kreis täglich veröffentlicht und den Zahlen, die auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts und des Landeszentrums für Gesundheit NRW über den Ennepe-Ruhr-Kreis nachzulesen sind.

Grund dafür scheint ein technisches Problem bei der automatischen Übermittlung zu sein.

Fest steht: Die aktuellen und korrekten Zahlen sind täglich vormittags auf der Internetseite www.en-kreis.de nachzulesen

Genau dies und die zeitliche Nähe zu dem Landeserlass führte die Bezirksregierung als Obere Schulbehörde nun gegen die Anfrage des Ennepe-Ruhr-Kreises an. Mit dem Beschluss der Landesregierung von Mittwoch und der Corona-Betreuungsverordnung für NRW, die am 17. Oktober aktualisiert wurde, gebe es zwei landesweit einheitliche Regelungen, die gerade erst erlassen wurden. Es gebe zu diesem Zeitpunkt keinen Anlass, Ausnahmen davon zuzulassen, gab Anna Carla Springob, Sprecherin der Bezirksregierung, die Haltung in Arnsberg wieder. Das NRW-Schulministerium als Oberste Schulbehörde gebe die Richtung vor, und daran wolle man sich halten.

Leiter des EN-Krisenstabes kann die Haltung nicht nachvollziehen

Es ist eine Haltung, die man im Schwelmer Kreishaus nicht nachvollziehen kann. „Ich halte es für keine überzeugende Begründung“, so Michael Schäfer, Leiter des EN-Krisenstabes. Der seit Tagen steigende Inzidenzwert sei Grund genug, „es auch Kindern ab 6 Jahren in Grundschule und offenem Ganztag zuzumuten, über viele Stunden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Lehrkräfte anzuhalten, Unterricht durch eine Maskenpflicht anders gestalten zu müssen“, heißt es dazu in der Mitteilung, die der Kreis am Nachmittag veröffentlichte.

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Ein weiteres Argument aus Sicht der Kreisverwaltung: „Treten Coronafälle auf, können in Klassen, in denen Masken getragen worden sind, deutlich mehr Schüler im Präsenzunterricht verbleiben als in Klassen, in denen keine Masken getragen worden sind.“ Dort werde in der Regel Distanzunterricht für alle notwendig.

Kritik und Unverständnis

Mit ihrer ablehnenden Haltung trifft die Bezirksregierung den Nerv von Menschen, die gegen die Einführung einer Maskenpflicht an den EN-Grundschulen sind. Auf den Straßen und in den Sozialen Netzwerken wurde nach Bekanntwerden der Pläne am Mittwoch heftig darüber diskutiert. Die meisten, so der Eindruck, sind klar gegen die Maskenpflicht für Erst- bis Viertklässler.

Ein User im Sozialen Netzwerk brachte es so auf den Punkt: „Mal ganz davon abgesehen, dass gerade junge Kinder gemäß Studienlage wohl kaum zum Infektionsgeschehen beitragen und 6- bis 10-Jährige kaum in der Lage sind, mit der Maske sachgerecht umzugehen (...), stört mich insbesondere Folgendes: Mit dem Antrag soll eine weitere Sonderregelung geschaffen werden, die den unübersichtlichen Flickenteppich ausweitet. Es gibt doch klare Regelungen für höhere Inzidenzwerte.“

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Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird es da jetzt auch keine Ausnahme geben. Mit der Absage durch die Bezirksregierung ist klar: Nach den Herbstferien gilt an allen weiterführenden Schulen die Maskenpflicht, während Kinder an Grundschulen weiter ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterrichtet werden können.