Schwelm. Der Ennepe-Ruhr-Kreis verschärft die Corona-Vorgaben. Das muss aber längst nicht alles gewesen sein. Worauf sich die Menschen einstellen sollten.

Es war wohl nur eine Frage der Zeit angesichts der steigenden Corona-Zahlen in den letzten Tagen. Jetzt hat es auch den Ennepe-Ruhr-Kreis erwischt. Am Donnerstag lag der Sieben-Tage-Inzidenzwert für EN erstmals über der Marke von 35. Die Konsequenz: Weitere Einschränkungen und schärfere Schutzvorgaben in allen neun Kreisstädten.

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen im Kreisgebiet, am Mittwoch bereits den bedenklichen Wert von 27,72 erreicht hatte, stieg er binnen 24 Stunden noch einmal deutlich an und lag bei der täglichen Lagebeurteilung durch den Krisenstab des Kreises am Donnerstagvormittag bei genau 35,5. Den Zuständigen im Kreishaus blieb keine andere Wahl, als das umzusetzen, was Bund und Land ab einem Wert von 35 zwingend vorschreiben: schärfere Vorgaben im Umgang mit der Pandemie, mit dem Ziel, die Verbreitung von SARS-CoV-2 so gut es geht einzudämmen.

Vom 16. bis zum 26. Oktober

Diesen Schritt setzte der Ennepe-Ruhr-Kreis am Donnerstag per Allgemeinverfügung um. Sie bezieht sich auf das gesamte Kreisgebiet, gilt ab Freitag, 16. Oktober, und bleibt zunächst bis einschließlich Montag, 26. Oktober, in Kraft.

Um das Infektionsgeschehen in unserer Region einzudämmen, hat der Ennepe-Ruhr-Kreis – zusätzlich zu den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen des Landes NRW – folgendes verfügt:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird erweitert.

Bei Veranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen im Ennepe-Ruhr-Kreis müssen Zuschauer sowohl am Stehplatz als auch am Sitzplatz einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Gleiches gilt für Teilnehmer von Kulturveranstaltungen, Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten.

Verboten werden zudem Großveranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen.

Von dem Verbot ausgenommen sind Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge dienen.

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Der Ennepe-Ruhr-Kreis hätte noch weiterreichende Maßnahmen verfügen dürfen, hat darauf aber nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit verzichtet, wie Krisenstabsleiter Michael Schäfer erklärte. „Momentan liegen wir nur knapp über diesem Wert.“ Deshalb habe der Krisenstab zunächst keine zusätzlichen Einschränkungen für das öffentliche Leben beschlossen. „Sollten die Infektionszahlen in den nächsten Tagen aber zu stark steigen, werden wir die Verfügung um weitere Punkte ergänzen müssen“, macht Schäfer deutlich.

Dazu wäre der Ennepe-Ruhr-Kreis sogar gezwungen, sollte der Sieben-Tage-Inzidenzwert die 50 überschreiten. In diesem Fall käme auf die Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis möglicherweise u. a. zu: ein Verbot von Veranstaltung mit mehr als 500 Personen (außen) bzw. 250 (innen) sowie eine Begrenzung der Besucherzahl auf 20 Prozent der Platzkapazitäten bei Sport- und Kulturveranstaltungen, auf Sperrzeiten für gastronomische Einrichtungen und ein Verkaufsverbot für Alkohol von 23 bis 6 Uhr sowie auf eine Begrenzung von maximal fünf Personen, die sich zusammen in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen.

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Um weitere Verschärfungen zu verhindern, appelliert Landrat Olaf Schade eindringlich an die Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Hygiene- und Abstandsregeln auch weiterhin streng einzuhalten. „Das Wichtigste im Kampf gegen die Pandemie ist nach wie vor das Handeln jedes Einzelnen. Wir alle müssen unser Verhalten immer wieder hinterfragen und dürfen nicht nachlässig werden. Nur wenn jeder Einzelne sich an die Regeln hält, kann die Gesundheit aller geschützt werden.“

Hier finden Sie die Verfügung im Wortlaut.