Schwelm. Die Stadt Schwelm und der Trägerverein Schwelmebad haben sich nach langem zähen Ringen auf einen neuen Pachtvertrag geeinigt. Das steht im Papier.

Darauf haben die Aktiven im Trägerverein Schwelmebad nicht mehr zu hoffen gewagt: Am Mittwoch haben Ralf Schweinsberg für die Stadt und Ernst-Walter Siepmann für den Verein in Anwesenheit der Vertreter der fünf politischen Fraktionen im Rat der Stadt den neuen Pachtvertrag für das Freibad am Ländchen unterzeichnet. Mit den geleisteten Unterschriften müssen die Freunde des Schwimmbads nicht mehr darum bangen, ob sie sich im kommenden Jahr noch in die Fluten werden stürzen können, ober ob das Gelände verwaist und die Tore abgeschlossen werden.

Zwei Vertragswerke unterzeichnet

Gelöste Stimmung bei Ralf Schweinsberg (rechts) und Ernst-Walter Siepmann bei der Vertragsunterzeichnung im Freibad. Im Hintergrund die Vertreter der fünf Ratsfraktionen und des Trägervereins..
Gelöste Stimmung bei Ralf Schweinsberg (rechts) und Ernst-Walter Siepmann bei der Vertragsunterzeichnung im Freibad. Im Hintergrund die Vertreter der fünf Ratsfraktionen und des Trägervereins.. © WP | Bernd Richter

Die beiden Vertragswerke geben dem Bürgerbadverein Planungssicherheit für die kommenden drei Jahre. Im „Pachtvertrag zwischen der Stadt Schwelm und dem „Trägerverein Schwelmebad e.V.“ ist geregelt, das der Bürgerbadbetreiber die Anlagen bis zum 31. Dezember 2023 nutzen kann und wie im Falle einer Sonderkündigung zu verfahren ist.

Im „Fördervertrag zwischen der Stadt Schwelm und dem Trägerverein Schwelmebad e.V.“ ist geregelt, wie der Verein finanziell bei der Aufgabe, das Freibad an der Schwelmestraße als Bürgerbad für die Allgemeinheit zu betreiben, von der Stadt unterstützt wird.

Im Wesentlichen verpflichtet sich die Stadt Schwelm, den Trägerverein in den Jahren 2021 bis 2023 finanziell mit einen Betrag von jeweils 70.000 Euro pro Jahr zu unterstützen. Die Überweisungen erfolgt in Teilbeträgen in Höhe von 35.000 Euro, jeweils fällig zum 28. Februar und 30. Juni des Jahres. Im Gegenzug legt der Trägerverein bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres eine vorläufige Ergebnisabrechnung auf Basis der vorliegenden Daten des Vorjahres vor.

Damit hat die Stadt Schwelm die entscheidenden Kriterien erfüllt, die der Bürgerbadbetreiber gefordert hatte: Abschluss eines neuen Pachtvertrags noch im August und eine Verdopplung des städtischen Betriebszuschusses zum Freibad von 35.000 auf 70.000 Euro jährlich.

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„Was viele von uns nicht mehr für möglich gehalten haben: man hat sich geeinigt. Es ist für uns kein Kompromiss, sondern eine tragfähige Lösung, mit der wir arbeiten können“, freut sich Ernst-Walter Siepmann. Wichtig war dem 1. Vorsitzenden des Trägervereins aber auch, dass die Stadt das beschlossene Bäderkonzeptes umsetzt. Diese Forderung findet sich in der Einleitung des Vertrags wieder. „Die Verlängerung durch den Trägerverein erfolgt in der gemeinsamen Erwartung, dass die Stadt innerhalb der Vertragslaufzeit ein realistisches und tragfähiges Bäderkonzept am Standort des Freibades umsetzt.“ Das heißt im Klartext, wenn Politik und Stadt auf Zeit spielen sollten und nicht erkennbar sei, dass auf dem Gelände am Ländchen ein neues, kombiniertes Frei- und Hallenbad gebaut wird, kann der Trägerverein auch vor 2023 seine Arbeit einstellen. Das ergibt sich aus § 6, Abs. 2 des Vertrags, in dem „Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung“ festgehalten sind. Hier heißt es u.a.: „Der Verein ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Stadt die ihr aus diesem Vertrag erwachsenen Pflichten einschließlich der Präambel nicht einhält.“ Zur Erinnerung: Der Trägerverein favorisiert die Sanierung und Modernisierung des bestehenden Freibads mit Neubau eines Hallenbades auf dem Gelände am Ländchen unter Nutzung weitest gehender Synergien mit dem erhaltenswerten Bestand des Freibades.

Das Schwelmebad mit dem angrenzendem Gebäude (unten rechts), das bisher von der Versehrtensportgemeinschaft genutzt wurde, und jetzt dem Trägerverein in Absprache mit der Schwelmer Vereinswelt zur Verfügung stehen soll.
Das Schwelmebad mit dem angrenzendem Gebäude (unten rechts), das bisher von der Versehrtensportgemeinschaft genutzt wurde, und jetzt dem Trägerverein in Absprache mit der Schwelmer Vereinswelt zur Verfügung stehen soll. © Hans Blossey

Auch die Einleitung des Beckenwassers in die Schwelme in Höhe von 3000 qm und für die Verdunstung in Höhe von 2500 qm pro Jahr – bisher immer ein Streitpunkt zwischen den Vertragsparteien – ist in den Verträgen geregelt worden.

„Schwelms Beigeordneter Ralf Schweinsberg spricht „von einer tragfähigen Lösung“. „Unser Haus steht zu 100 Prozent hinter dem Vertrag“, alle fünf Fraktionen hätten mitgezogen. „Wir müssen auch Herrn Schwunk danken. Er hat sich wirklich in die Verhandlungen hereingehängt, damit ein Vertrag zustande kommt“, bewies Brigitta Gießwein (Bündnis 90/Die Grünen) politische Fairness.

Erste Bewährungsprobe steht bereits an

Eine erste Bewährungsprobe für die Vertragsparteien zeichnet sich bereits ab. „Wir verlieren das Wasser im Schwimmer schneller, als wir es nachfüllen können“, merkte Siepmann an. Das Freibad am Ländchen, gut 38 Jahre alt, die Technik entsprechend störanfällig. Auch dazu findet sich ein Passus im neuen Vertrag. Sollten zum Erhalt des Badbetriebes unausweichliche Reparaturmaßnahmen erforderlich werden, so werde die Stadt dem Verein einen entsprechenden Zuschuss zur Verfügung stellen, ist dort nachzulesen.

In direkter Nachbarschaft zum Schwimmbad liegt ein städtisches Gebäude, das bisher die Versehrtensportgemeinschaft genutzt hat. Künftig soll der Trägerverein in Absprache mit den Schwelmer Vereinen die Immobilie nutzen.