Ennepe-Ruhr. VER, Bogestra und der Ennepe-Ruhr-Kreis informieren zum Schulstart über Hygiene-Maßnahmen in Bus und Bahn.

Für den Öffentlichen Nahverkehr bedeuten die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, dass in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen nach wie vor die Pflicht besteht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Gegenzug muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Darüber informieren VER, Bogestra und der Ennepe-Ruhr-Kreis. So soll ein ausreichender Schutz vor Ansteckung in Bussen und Bahnen gewährleistet sein.

Alternative zu Kapazitäten-Ausbau

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Mit den Regelungen der Corona-Schutzverordnung trage das Land NRW dem Umstand Rechnung, dass die Kapazitäten im Öffentlichen Personennahverkehr nicht kurzfristig ausgebaut werden könnten. Voraussetzung dafür sei die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel. Eine schneller umsetzbare Alternative sehen VER und Bogestra in der kreisweiten Umsetzung der Schulzeitstaffelung.

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Dabei werden die Schulanfangs- und Endzeiten im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Zeitfensters von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr so verlegt, dass das Schüleraufkommen bestmöglich entzerrt werde. Der Ennepe-Ruhr-Kreis und die VER bearbeiten das Projekt Schulzeitstaffelung seit 2019 und haben es in Ennepetal schon umgesetzt. Sie hoffen auf den Beginn einer gemeinsamen und konstruktiven Herangehensweise an diese Thematik mit den beteiligten Schulverwaltungsämtern.

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