Schwelm. Hat das Schwelmbad vielleicht doch eine Zukunft? So könnte es eine Chance geben, dass es im Schwelmer Freibad bis 2023 weitergeht.

Der Trägerverein Schwelmebad hat die Entwürfe für den geänderten Fördervertrag und Pachtvertrag zwischen sich und der Stadt Schwelm der Politik und der Verwaltungsspitze vorgelegt. Wird das Vertragswerk so unterschrieben, wäre der Betrieb des Schwelmer Freibades als Bürgerbad durch den Trägerverein für weitere drei Jahre bis 2023 gesichert. Damit bliebe aus Sicht des Vereins genug Zeit, die ansonsten freibadlose Zeit bis zu einem Neubau einer neuen und finanzierbaren Bäderlandschaft am Ländchen zu überbrücken.

Basis ist der Ratsbeschluss

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„Wir werden uns die Vertragsentwürfe anschauen und beratschlagen, ob wir damit leben können. Vielleicht sind die Vorschläge ja auch identisch mit den unsrigen“, bestätigt Schwelms Beigeordneter Ralf Schweinsberg den Eingang der Entwürfe. Ziel der Verwaltung sei es, das neue Vertragswerk zum Monatsende zu unterzeichnen. Basis für die aktualisierte Fortschreibung ist der Ratsbeschluss aus der letzten Ratssitzung vor den Sommerferien. Für den Trägerverein drängt die Zeit. Am 13. September wird ein neuer Stadtrat gewählt, demzufolge könnten sich die bis dahin handelnden Akteure ändern. „Die Verhandlungen und Unterzeichnung des neuen Vertrages sollen bis Ende August 2020 erfolgt sein. Danach erlischt die Zusage des Trägervereins zum weiteren Betrieb des Freibades als Bürgerbad“, so Ernst-Walter Siepmann, Vorsitzender des Trägervereins. Der Verein wartet nun auf einen Terminvorschlag für ein Treffen mit den Vertretern der Fraktionen.

Verdopplung des Zuschusses

Kern des Vertragswerks ist die Verdopplung des städtischen Betriebszuschusses zum Freibad von 35.000 auf 70.000 Euro jährlich, zahlbar in zwei Teilbeträgen in Höhe von 35.000 Euro, jeweils fällig zum 28. Februar und 30. Juni des jeweiligen Jahres. Im Gegenzug legt der Trägerverein bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres eine vorläufige Ergebnisabrechnung auf Basis der vorliegenden Daten des Vorjahres vor. Auch die Einleitung des Beckenwassers in die Schwelme in Höhe von 3000 cbm und für die Verdunstung in Höhe von 2500 cbm pro Jahr – bisher immer ein Streitpunkt zwischen den Vertragsparteien – soll in den Verträgen geregelt werden. Geht es nach Vorstellung des Trägervereins, übernimmt die Stadt die Kosten gegenüber dem Wupperverband. Darüber hinaus wird in dem Entwurf beiden Vertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur fristlosen Kündigung eingeräumt.

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Wichtig ist Ernst-Walter Siepmann besonders der dritte Punkt in §6, Absatz 2, des Pachtvertrags: „Der Verein ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Stadt den sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zur Umsetzung des Bäderkonzeptes nicht nachkommt.“ Das heißt im Klartext, wenn Politik und Stadt auf Zeit spielen sollten und nicht erkennbar sei, dass auf dem Gelände am Ländchen ein neues, kombiniertes Frei- und Hallenbad gebaut wird, könnte der Trägerverein auch vor 2023 seine Arbeit einstellen. Zur Erinnerung: Der Trägerverein favorisiert die Sanierung und Modernisierung des bestehenden Freibads mit Neubau eines Hallenbades auf dem Gelände am Ländchen unter Nutzung weitest gehender Synergien mit dem erhaltenswerten Bestand des Freibades.