Ennepe-Ruhr. Die Krankenkassen zahlen nicht mehr für die Corona-Tests durch die Gesundheitsämter. Teststelle am Kreishaus in Schwelm schließt ab Mittwoch.
Die Corona-Teststation am Schwelmer Kreishaus ist heute zum letzten Mal geöffnet. Der Grund: Ab dem morgigen Mittwoch, 20. Mai, können Kommunen ihre Corona-Testleistungen nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hatte dazu Ende der vergangenen Woche ein Schreiben an die Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe verschickt.
Das führt nun zum Aus der von der Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen angebotenen mobilen und stationären Coronatests. „Hier wird in unseren Augen leichtfertig und unnötig mit der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gespielt“, kritisiert Landrat Olaf Schade das Vorgehen der KVWL. Insbesondere, weil dieses aus Sicht des Kreises überhaupt nicht mit dem neuen Bevölkerungsschutzgesetz vereinbar ist, das noch am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Darin werde „deutlich ausgeführt, dass Tests auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen gehen“.
Patienten sollen sich beim Hausarzt testen lassen
In einer Stellungnahme am gestrigen Montag begründet die KVWL ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die Infektionszahlen aktuell rückläufig und die Arztpraxen mittlerweile „ausreichend“ mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet seien. Deshalb solle die Testung von symptomatischen Patienten nun wieder über die niedergelassenen Vertragsärzte laufen. Für die Testung von asymptomatischen Personen, die also keine typischen Anzeichen des Virus zeigen, besteht nach den derzeitigen Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) ohnehin keine Leistungspflicht, sprich sie darf auch nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden.
Bisher konnten Stadt- und Kreisverwaltungen die Kosten für Coronatests über sogenannte Betriebsstättennummern gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Diese hat die KVWL zu Beginn der Pandemie an die kommunalen Gesundheitsämter vergeben, „um die praktische Zusammenarbeiten zu erleichtern und die Befundübermittlung der Abstriche durch die Labore zu beschleunigen. Jetzt nimmt sie die Nummern aber wieder zurück – und ohne sie können die Kommunen die Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. „Keineswegs verhindert die KVWL die Durchführung von Coronatests“, betont KVWL-Vorsitzender Dr. Dirk Spelmeyer. Die Gesundheitsämter könnten weiterhin Testungen bei den Bürgern vornehmen, müssten jedoch die Kosten dafür selbst tragen.
Klarheit für die Bevölkerung
In den vergangenen Wochen hat der Ennepe-Ruhr-Kreis insgesamt 4018 Abstriche durchgeführt, 1046 davon entfielen auf die stationäre Abstrichstelle.
Die Möglichkeit zur Testung war „insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, weil sie schnell Klarheit bekommen haben, ob sie Covid-19 positiv sind oder nicht“, sagt Astrid Hinterthür.
Oft sei ein negativer Abstrich Voraussetzung für einen Besuch beim Hausarzt oder für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Sonderfällen gewesen.
Es wurden ebenfalls Abstriche gemacht, um ggf. Quarantänezeiten zu verkürzen.
Bevölkerungsschutzgesetz noch nicht wirksam
Das am Freitag verabschiedete „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sehe unter anderem vor, dass künftig auch die Kosten für asymptomatische Testungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dieses Gesetz sei allerdings noch nicht wirksam. Mit einer entsprechenden Rechtsverordnung könne sich die Antwort auf die Frage, wer zahlen muss, also noch ändern.
Was bedeutet die Einstellung der kommunalen Tests jetzt für die Bürger, die sich wegen möglicher Anzeichen auf das Coronavirus testen lassen wollen? „Patienten mit Symptomen müssen sich an Ihren Hausarzt wenden. Dieser entscheidet, ob ein Abstrich erforderlich ist“, erklärt Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit sowie Krisenstabsleiterin.
Neben der stationären Einrichtung am Westfalendamm fällt auch der Einsatz der vier mobilen Fahrzeuge für die Bevölkerung weg. Sie werden lediglich für die Aufgabe des Infektionsschutzes genutzt. Wenn also ein Bewohner eines Pflegeheimes in einem Krankenhaus positiv getestet wird, nimmt der Kreis eine Testung der Bewohner auf der betreffenden Station vor, um Infektionsketten aufzudecken und ggf. zu unterbrechen. „Die Beschäftigten aber werden nicht mehr durch den Kreis, sondern vom Betriebsarzt der Einrichtung getestet“, sagt Hinterthür.
Kreis macht nur noch Tests zum Infektionsschutz
Bei Heimrückkehrern, also infizierte Patienten, die das erste Mal im Krankenhaus negativ getestet werden und ins Heim zurückkehren dürfen, bietet die Kreisverwaltung weiterhin an, am siebten Tag einen Freistrich zur Verkürzung der Quarantäne durchzuführen.
Nach dem Schreiben der KVWL sollen solche Tests, die im Rahmen des Infektionsschutzes stattfinden, vom Kreis bezahlt werden. Hier gebe es gegebenenfalls noch „Nachsteuerungen“, so Astrid Hinterthür. Tests, die von den Hausärzten durchgeführt werden, zahlt die jeweilige Krankenkasse.
Die Coronatests wären ohnehin Aufgabe der niedergelassenen Ärzte und der Kassenärztlichen Vereinigung gewesen. Da sie jedoch nicht in der Lage gewesen sind, dies kurzfristig zu organisieren, hat der Kreis mit der stationären Teststelle und den mobilen Fahrzeug zwischen Hattingen, und Breckerfeld, Herdecke und Gevelsberg entsprechend Abhilfe geleistet.
Auch wenn die zentrale Abstrichstelle am Westfalendamm heute vorerst das letzte Mal öffnet, soll sie noch nicht vollständig abgebaut werden. Dadurch sei ein kurzfristiges Hochfahren, sobald sich die Lage wieder ändern sollte, möglich.
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