Ennepetal. Neue Genehmigungspflicht für bestimmte silikonverarbeitende Betriebe soll Gefahr der Freisetzung von PCB eindämmen. Bundesrat berät über Gesetz.

Die PCB-haltigen weißen Flocken, die unbeabsichtigt bei der Ennepetaler Firma BIW im Produktionsprozess angefallen sind und bundesweit für Schlagzeilen gesorgt haben, könnten im ganzen Land Rechtsgeschichte schreiben. Der Bundesrat in Berlin berät am Freitag, 15. Mai, nach einem Vorstoß von Nordrhein-Westfalen über den Antrag, die Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) so zu ändern, dass silikonverarbeitende Betriebe in den Kreis der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen aufgenommen werden. Bisher gab es da eines Gesetzeslücke.

PCB-Herstellung verbietet EU-Recht

Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCB ist durch EU-Recht grundsätzlich verboten sind. Wenn PCB jedoch nicht zielgerichtet hergestellt werden, sondern unbeabsichtigt bei der Silikonherstellung entstehen, ist die Rechtslage sehr komplex und die Hürde für ein behördliches Eingreifen höher. Diese Lücke soll mit der Neufassung der Verordnung nun geschlossen werden.

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Mit einer Bundesratsinitiative will Nordrhein-Westfalen eine Regelungslücke schließen, mit der die Gefahr durch eine unbeabsichtigte Freisetzung von Polychlorierten Biphenylen (PCB) minimiert wird. Damit verbunden ist eine neue Genehmigungspflicht für bestimmte silikonverarbeitende Betriebe. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gleichen gefährlichen Stoffe – die PCB – unterschiedlich behandelt werden, je nachdem wie sie entstehen. Wir müssen als Behörde handlungsfähig sein, auch wenn es zu einer nicht beabsichtigten Entstehung von PCB kommt, um eine Gefährdung von Menschen und Umwelt zu vermeiden“, sagt NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Nach aktuellen Informationen der zuständigen Behörden gibt es allein in Nordrhein-Westfalen mindestens acht Unternehmen, die bei der Verarbeitung von Silikon ein bestimmtes zugelassenes chlorhaltiges Vernetzungsmittel einsetzen. Hier kann es potenziell bei der Herstellung unbeabsichtigt zu einem Austritt von PCB kommen. „Bei uns ist das Thema erstmals sichtbar geworden, als aus einem Betrieb PCB-haltige Flocken ausgetreten sind. Aber das Problem betrifft nicht nur Nordrhein-Westfalen. Daher haben wir bereits im Februar den Bund angeschrieben und diese Bundesratsinitiative angekündigt. Wir benötigen eine klare und bundesweit einheitliche Regelung für diese Produktionsprozesse, um die PCB-Emissionen dauerhaft zu vermeiden“, so die Ministerin.

PCB als Abspaltungsprodukt

PCB, die sich bei der Silikonproduktion unbeabsichtigt als Abspaltungsprodukte bilden, können über die Abluft in die Umgebung gelangen. Die dabei gebildeten PCB (Kongenere 47, 51 und 68) sind äußerst selten und gehörten bislang nicht zum Standardprogramm der analytischen Umweltüberwachung. Aufmerksam wurden die Behörden in Nordrhein-Westfalen aufgrund von Bürgerbeschwerden über Partikelniederschläge („weiße Flocken“) im Umfeld der silikonverarbeitenden Firma BIW in Ennepetal. Im Zuge umfangreicher und aufwändiger Untersuchungen und Recherchen konnten die PCB analysiert und Maßnahmen eingeleitet werden, um den Austritt zu verhindern. Das Unternehmen hat mittlerweile entsprechende Filter entwickelt und den Produktionsprozess weitestgehend umgestaltet, so dass kein PCP mehr ab Abfallprodukt ensteht.

„Die aktuelle Rechtslage macht es den Umweltbehörden sehr schwer, in Fällen wie diesem Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge effektiv umzusetzen“, sagt Heinen-Esser. „Aber wenn wir jetzt diese Regelungslücke schließen, können wir bereits vor der Inbetriebnahme einer solchen Anlage aktiv werden und eine effektive Gesundheitsvorsorge zugunsten der Beschäftigten und der Anwohner sicherstellen. Gleichzeitig hätte dies den Vorteil, dass dann für diese Anlagen bundeseinheitlich die gleichen Umweltschutzanforderungen gelten würden. Dies würde zu einer Gleichbehandlung und somit auch zu einer Wettbewerbsgleichheit führen.“