Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg. Das Amtsgericht Schwelm kehrt wieder zum Normalbetrieb zurück. Doch noch finden nicht alle Sitzungen statt. Was Besucher jetzt wissen müssen.

Die Justizeinrichtungen des Landes kehren langsam wieder zur Normalität zurück. Auch das Amtsgericht Schwelm erhöht sukzessive den Sitzungsbetrieb unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. „Erfreulicherweise halten sich alle Beteiligten sehr diszipliniert an die Vorgaben, so dass die Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs an allen Tagen problemlos und ohne Schlangenbildung vor dem Gerichtseingang angelaufen ist“, lautet das Fazit nach den ersten Arbeitstagen.

Corona: Betrieb am Amtsgericht Schwelm auf Minimum reduziert

In den vergangenen Wochen war das Pensum auf das Nötigste herunter gefahren worden, d.h. es haben nur sehr wenige Sitzungen stattgefunden. „Es wurden vor allem eilbedürftige Verfahren und Aufgaben ohne Publikumsverkehr bearbeitet“, erklärt Bernhard Kuchler, Sprecher des Landgerichts Hagen, auf Anfrage. Priorität hatten Fälle wie die Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung oder dringende Anhörungstermine bezüglich Betreuungs- und Unterbringungssachen, zum Beispiel in Krankenhäusern oder psychiatrischen Einrichtungen.

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Die Entlassung von Beschuldigten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sei in Schwelm nicht erforderlich gewesen. Laut Gesetz muss für sie spätestens nach sechs Monaten die Hauptverhandlung angesetzt sein. „Bei uns am Landgericht Hagen haben alle Haftsachen mit U-Haft, die kurz vor Ende der Frist standen, stattgefunden“, sagt der Vorsitzende Richter Kuchler.

Richter entscheiden über Sitzungstermine

Nicht verhandelt wurden am Amtsgericht Schwelm beispielsweise Scheidungen oder Schadensersatzklagen im Verkehrsrecht. Genug Arbeit habe es für die Beschäftigten dennoch gegeben. „Die Bürotätigkeiten laufen ja weiter und die ausgefallenen Sitzungstermine bedeuten auch einen organisatorischen Mehraufwand“, so Bernhard Kuchler.

Wie genau soll denn jetzt die Rückkehr zum Normalbetrieb aussehen? Gerichtsverhandlungen, die über den Eilbetrieb hinausgehen, sollen in allen Bereichen (Strafsachen, Zivilsachen, Familiensachen, Betreuungssachen) schrittweise wieder aufgenommen werden. „Ob und welche Sitzungen unter den gegebenen Bedingungen stattfinden, entscheiden die zuständigen Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit“, erklärt der Pressesprecher.

Hygienemaßnahmen

Das Amtsgericht Schwelm ist zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Anträge sollen, wenn möglich, schriftlich eingereicht werden. Sofern persönliche Absprachen erforderlich sind, sind Termine zu vereinbaren.

Alle Besucher sind aufgerufen, sich vor dem Gerichtsbesuch gründlich die Hände zu waschen. Im Gebäude steht ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Verschobene Verhandlungen sorgen für Rückstand

Das Gericht kommt also nicht drumherum, weiterhin Verhandlungen zu verschieben. Doch irgendwann gibt es ja auch eine Zeit nach Corona und da füllen dann alte und neue Fälle die Terminkalender. Wie ist das unter einen Hut zu bekommen? „Natürlich laufen gewisse Rückstände auf. Da müssen wir sehen, wie schnell wir Kapazitäten schaffen können, um diese abzuarbeiten“, so Kuchler.

Bis dahin finden die Verhandlungstermine nur in den drei größten von insgesamt sechs Sitzungssälen am Amtsgericht Schwelm statt, damit für ausreichenden Abstand zwischen den Anwesenden gesorgt ist. Die Anfangszeiten der Sitzungstermine werden so aufeinander abgestimmt, dass sich möglichst wenige Personen im Gebäude begegnen. Das Gericht wird die Zeugen nur noch einzeln gestaffelt vorladen, d.h. die Sitzungen dauern länger und die Richter schaffen somit auch weniger am Tag.

Corona: Fristverlängerungen am Amtsgericht Schwelm sind möglich

Was ist denn eigentlich, wenn Prozessbeteiligte die Fristen nicht einhalten können, weil sie zum Beispiel selbst in Quarantäne sind oder finanzielle Nöte durch die Krise haben? „Die Kollegen sind sehr großzügig und berücksichtigen die aktuelle Situation, was Fristverlängerungsgesuche angeht“, sagt Bernhard Kuchler.

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Der Publikumsverkehr bleibt weiterhin eingeschränkt. So haben lediglich Personen Zugang zum Gerichtsgebäude, die vom Gericht geladen sind oder dort andere Termine wahrnehmen müssen. Zuschauer bei öffentlichen Sitzungen sind weiterhin erlaubt, sofern sie keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten.