Schwelm. Die Politik fordert unmissverständlich ein: Auf der Winterberger Straße im Bereich der Kitas muss zu bestimmten Tempo 30 her.

Auch wenn der Landesbetrieb Straßen.NRW dagegen ist: Die Politik fordert von der Verwaltung die Umsetzung von einem zeitlich begrenzten Tempo 30 auf der Winterberger Straße im Bereich der beiden Kindergärten. Sollte der Landesbetrieb nicht mitspielen, will die Politik dies notfalls auf dem Klageweg durchboxen.

Gemeinsamer Antrag

Auch interessant

Nach der jüngsten Berichterstattung über das Veto vom Landesbetrieb hatten die Ratsfraktionen gemeinsam einen Antrag in die jüngste Sitzung des Rates der Stadt Schwelm eingebracht – und nach kurzer Erörterung dann einstimmig beschlossen.

Auch interessant

Inhalt ist, dass die Stadtverwaltung als Straßenverkehrsbehörde auf der Winterberger Straße im Bereich zwischen Max-Klein-Straße und Feldstraße/Drosselstraße eine auf den Zeitraum von montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr begrenzte, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer anordnet und dieses dann dem Landesbetrieb Straßen.NRW als zuständige Behörde für die Bundesstraße mitteilt. Außerdem soll sich die Verwaltung darum kümmern, dass dies zeitnah umgesetzt wird und die Tempo-30-Schilder mit dem Zusatzzeichen für Strecke und Zeitraum aufgestellt werden.

Grünewald-Stiftung stellt 5000 Euro zur Verfügung

Die Grünewald-Stiftung stellt 5000 Euro zur Anschaffung von alternativen Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Verfügung.

Konkret geht es um die Anschaffung von LED-Geschwindigkeitsanzeigen, die Verkehrsteilnehmer aufs Fahrtempo hinweisen. Wer sich an die Geschwindigkeit hält bzw. unterschreitet, sieht ein grünes Smiley, wer im Grenzbereich unterwegs ist ein gelbes und wer zu schnell fährt ein rotes.

Außerdem werden Verkehrspuppen aufgestellt, die Fahrzeugführer auf die Gefährdung von Passanten und Kindern im besagten Bereich hinweisen.

Mit ihrem Beschluss macht die Politik Druck in der Sache, in der festen Überzeugung, wie es im Antrag heißt, „dass im Bereich der Winterberger Straße aufgrund örtlicher Besonderheiten eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit besteht, die nur durch eine zeitlich und streckenmäßig begrenzte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abwendbar ist.“

Was aber ist, wenn der Landesbetrieb bei seiner Meinung bleibt und die Entscheidung in Schwelm nicht mitträgt? Besteht die Möglichkeit, dass Straßen.NRW den Beschluss wieder kassiert, fragte Jürgen Kranz von der Wählergemeinschaft SWG/BfS in die Runde. Die Möglichkeit besteht, „dann muss die Stadt klagen“, antwortete Thorsten Kirschner (SPD).

Auch interessant

Die Politik vertritt dabei die Position, wie Kirschner ausführte, dass nicht erst etwas passieren, darf, ehe an der (auch von Lkw) viel befahrenen Winterberger Straße mehr für die Sicherheit gemacht wird. In der Antragsbegründung heißt es dazu: „Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h besteht eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, weil u.a. eine sichere Überquerung der Straße – insbesondere für die vorwiegend älteren Nutzer der Bushaltestellen, die Kinder und Eltern der angrenzenden Kindertagesstätten sowie den Fußgängerverkehr des beiderseits der Straße liegenden, dicht besiedelten innerörtlichen Wohngebiets – nicht gewährleistet ist.

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann-Mock erklärte in der Sitzung, dass sie den Antrag mitgehen werde.