Dortmund. Weil er seine Frau erstochen und seine Tochter verletzt haben soll, steht ein Dortmunder vor Gericht. Die Anklage schildert eine furchtbare Tat.

Das furchtbare Martyrium einer Ehefrau und Mutter endete mit einem schrecklichen Tod. Ihr Ehemann soll auf sie und ihre Tochter brutal eingestochen haben. Die 21-Jährige überlebte knapp, ihre Mutter starb. Seit Donnerstag (16.5.) wird nun dem mutmaßlichen Täter Adel S. vor dem Dortmunder Schwurgericht der Prozess gemacht.

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Welche Dramen sich in der Wohnung in der Brunnenstraße abgespielt haben müssen, mag man sich kaum vorstellen. Der in Deutschland geborene Jordanier soll die Sozialhilfe der Familie für sich und seine Drogen ausgegeben haben, so die Anklage. Regelmäßig habe er seine fünf Kinder geschlagen und seine Frau Nadja misshandelt. Mehrfach musste die 40-Jährige deshalb stationär und ambulant behandelt werden. Sie sei gegen ihren Willen mit dem heute 47-Jährigen verheiratet worden und habe ihm fast täglich sexuell zu Diensten sein müssen. Zuvor habe der Mann sie stets gezwungen, sich aufreizend anzuziehen, zu schminken und Alkohol zu trinken, so die Staatsanwältin.

Dortmunder soll seiner Frau beim Würgen das Zungenbein gebrochen haben

Auch am Tatabend, am 26. November des letzten Jahres, soll es so gewesen sein. Dann muss es gegen 22 Uhr zum Streit zwischen den Eheleuten gekommen sein. Adel S. soll wieder handgreiflich geworden sein und seine Frau diesmal derart heftig gewürgt haben, dass sie einen Zungenbeinbruch erlitt.

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Der 12-jährige Sohn, der mit zwei seiner Geschwister im Kinderzimmer schlief, war vom heftigen Kampf offenbar aufgeschreckt worden. Er versuchte, seine 21-jährige Schwester per Handy zu Hilfe zu rufen. Doch die stand vor verschlossener Tür. Als der kleine Bruder ihr öffnen wollte, griff der Angeklagte ihn an und traktierte ihn mit heftigen Faustschlägen, so die Anklage.

Angeklagter soll abwechselnd auf die Frauen eingestochen haben

Der Tochter gelang es dennoch, in die Wohnung zu kommen. Sie stürzte zu ihrer verletzten Mutter. Doch der Angeklagte hatte sich inzwischen in der Küche mit einem Messer bewaffnet, so die Staatsanwaltschaft. Aus Wut darüber, dass die Tochter sich schützend vor ihre Mutter stellte, habe er zugestochen. Laut Anklage traf er erst seine Frau in den Oberschenkel, dann warf er beide Frauen zu Boden und stach abwechselnd auf sie ein: Zwölf Mal auf seine Frau und fünfmal auf seine Tochter. Das Messer durchbohrte Herz und Lunge der Ehefrau, sie verblutete. Von seiner Tochter habe der Angeklagte erst abgelassen, als sie das Bewusstsein verlor. Ein Stich hatte sie am Hals getroffen, direkt nach der Tat war von Lebensgefahr die Rede. Der Mann flüchtete aus der Wohnung, stellte sich kurz danach aber der Polizei.

Nach der Bluttat in der Dortmunder Nordstadt war die Polizei von Nachbarn verständigt worden.
Nach der Bluttat in der Dortmunder Nordstadt war die Polizei von Nachbarn verständigt worden. © Funke Medien NRW | news4Video-Line

Wie schwer die junge Frau bis heute unter der furchtbaren Tat zu leiden hat, ist beim Prozessauftakt im Dortmunder Landgericht deutlich zu sehen. Schon als der schmächtige, eher kleine Angeklagte in Handschellen in den Saal geführt wird, bricht sie in Tränen aus. Auch noch einmal von den Verletzungen der Mutter zu hören, kann sie offenbar nur schwer ertragen, schluchzt noch lange, als der Angeklagte längst wieder abgeführt worden ist.

Angeklagter bittet um Mitleid für seine Tochter und für sich

Auch er brach nach der Verlesung der Anklage in Tränen aus. Zu den Vorfällen äußern wollte er sich zwar nicht, aber er rief seiner Familie und den Zuhörern zu, sie sollen bitte Mitleid haben. Mitleid mit seiner Tochter – und mit ihm.

Die furchtbare Tat erinnert an den Fall Rafael K., der ebenfalls in diesem Monat vor dem Schwurgericht verhandelt wurde. Auch dem 44-Jährigen wurde vorgeworfen, seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in der Dortmunder Nordstadt ermordet und seine Tochter verletzt zu haben. Am Freitag (17.5.) wurde er für diese Taten zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Der Fall Adel S. wird fortgesetzt. Am nächsten Verhandlungstag (6.6.) wird die Tochter die Geschehnisse der Tatnacht aus ihrer Sicht schildern.