Balve/Menden. . Im betrunkenen Zustand verlor ein 20-jähriger Mann im vergangenen Jahr die Kontrolle über seinen Wagen und landete im Graben. Der Wagen war Schrott. Jetzt musste sich der Balver wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vor dem Amtsgericht Menden verantworten.

Am 8. September 2013 hatte der 20-Jährige eine Party besucht, auf der reichlich Alkohol geflossen war. Trotzdem setzte sich der Mann ans Steuer und wollte selbst nach Hause fahren. Gegen 0.40 Uhr war er auf der Neuenrader Straße unterwegs und verlor die Kon­trolle über sein Fahrzeug, das sich im Graben überschlug.

Der VW Polo war Schrott. Der Balver wurde leicht verletzt. Die Polizei entnahm eine Blutprobe und stellte um 2.23 Uhr einen Wert von 1,77 Promille fest. Der Auszubildende bereute vor dem Amtsgericht Menden sein Vergehen. „Ich kann nur sagen, dass es mir leid tut. Was ich gemacht habe, ist nicht zu entschuldigen. Das war fahrlässig“, gab der Angeklagte aufrichtig zu. Er habe an dem besagten Abend ausschließlich Bier getrunken und sei dann auf dem Weg zum Elternhaus verunglückt.

Mitten im Leben

„Mit Bier allein müssen Sie aber ordentlich zugeschlagen haben“, sagte Richter Hennemann. „Bei so einem hohen Alkoholisierungsgrad wird die Straße sehr schmal und dort führt ein Radweg entlang. Sie haben noch Glück gehabt, dass da niemand unterwegs war, sondern wäre es noch schlimmer ausgegangen.“

Die Jugendgerichtshilfe berichtete von einem jungen Mann, der mitten im Leben steht. Er war nie straffällig, hat einen Hauptschulabschluss und möchte seine Ausbildung planmäßig mit der Gesellenprüfung beenden. Der Balver sei zielstrebig. „Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Reifeverzögerung vor.“

30 Tagessätze zu je 30 Euro

Richter Hennemann kam in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach: Der 20-jährige Balver muss wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen. Vor fünf Monaten ist ihm der Führerschein entzogen worden, weitere fünf Monate ist der Auszubildende nun auf Bus, Bahn und Mitfahrgelegenheiten angewiesen. „Bei einem erneuten, derartigen Vorfall wird es schwer, den Führerschein überhaupt noch zurück zu bekommen“, warnte Richter Hennemann.

Dazu wird es laut dem einsichtigen Balver aber nicht kommen. „Ich habe Scheiße gebaut. Das wird nie wieder vorkommen“, versprach er. Das Urteil ist rechtskräftig.