Balve/Iserlohn/Lüdenscheid. Das neue Cannabis-Gesetz muss umgesetzt werden. Aber wie? Die WP hat bei Kreis und Polizei nachgefragt.

Seit dem 1. April gilt das neue Cannabis-Gesetz. Danach dürfen Erwachsene Cannabis kaufen, besitzen und konsumieren. Dennoch sind längst nicht alle Fragen geklärt, wie Anfragen der Westfalenpost beim Märkischen Kreis und der Kreispolizeibehörde ergaben.

Eine kreisweite Karte mit Cannabis-Verbotszonen gibt es nicht, wie Kreissprecherin Ursula Erkens erklärte. Im Geodaten-Portal Märkischer Kreis gibt es allerdings eine Karte mit den Kindertagesstätten und Schulen (https://gdi.maerkischer-kreis.de/MapSolution/apps/app/client/app_SchulenKindertageseinrichtung). Die Kontrolle der Verbotszonen sei Sache der Polizei und der örtlichen Ordnungsämter.

Kathrin Dudeck vom Jugendamt spricht über die Folgen von Corona für Kinder und Jugendliche. Auffallend war vor rund einem Jahr, dass der Konsum von Cannabis, aber auch von Tabletten in Balve deutlich gestiegen war.
Kathrin Dudeck vom Jugendamt spricht über die Folgen von Corona für Kinder und Jugendliche. Auffallend war vor rund einem Jahr, dass der Konsum von Cannabis, aber auch von Tabletten in Balve deutlich gestiegen war. © WP | Alexander Lück

Der Erwerb, Besitz und Konsum sei für Kinder und Jugendliche weiterhin verboten. Auch die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche sei nicht erlaubt.

Das Jugendamt des Kreises rät dringend davon ab, Cannabis im Beisein von Kindern und Jugendlichen zu konsumieren.
Ursula Erkens, Sprecherin MK

Ursula Erkens: „Das Jugendamt des Kreises rät dringend davon ab, Cannabis im Beisein von Kindern und Jugendlichen zu konsumieren.“ Die Gehirnentwicklung sei bei Kindern und Teenagern noch nicht abgeschlossen. Daher könne sich der Cannabis-Konsum bei ihnen „sehr negativ“ auswirken. Beim heimischen Anbau von Pflanzen gelte es, verantwortungsvoll damit umzugehen. Eltern komme eine „Vorbildrolle“ zu.

Das Kreisjugendamt werde auch in Zukunft in Präventionsmaßnahmen das Thema „Rauschmittel“ aufgreifen, um Kinder und Jugendliche für die Risiken des Suchtmittelkonsums zu sensibilisieren. Neben Cannabis gehören beispielsweise auch Alkohol, Nikotin, Amphetamine und Drogen dazu.

Das Kreisjugendamt ist für kleine Städte wie Balve zuständig; sie unterhalten kein eigenes Jugendamt.

Polizeisprecher Lorenz Schlotmann äußerte sich zurückhaltend. Aufgrund der extrem kurzen Vorlaufzeit zwischen Bundesratsbeschluss und Inkrafttreten des Gesetzes werde gegenwärtig landesseitig noch geprüft, welcher Zuständigkeits- und Umsetzungsregelungen es bedürfe. „Die Ressorts der Landesregierung befinden sich hierzu im Austausch“, erklärte Lorenz Schlotmann.

Fahren unter dem Einfluss von Cannabis werden wir daher weiterhin entsprechend ahnden.
Lorenz Schlotmann, Sprecher der Polizei MK

Die nordrhein-westfälische Polizei prüfe intern, welche Maßstäbe bei künftigen Kontrollen gelten. Bis dahin werden die Ordnungsbehörden und die Polizei Verbote „konsequent nach dem Gefahrenabwehrrecht durchsetzen“. Konsum an Schulen und Kindergärten werde unterbunden. Für das Führen von Kraftfahrzeugen gelten weiterhin die bisherigen Regelungen: „Fahren unter dem Einfluss von Cannabis werden wir daher weiterhin entsprechend ahnden.“