Balve. Die Bundessstraßen B 515 und B 229 bescheren Balve jede Menge Lärm. Ab sofort darf die Öffentlichkeit mitreden. Wie es geht.
Balves Bürgerschaft darf der Stadtverwaltung ihre Meinung sagen. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes ist ab sofort die Beteiligung der Öffentlichkeit erwünscht. In einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung informiert die Stadt Balve über Hintergrund und Ablauf des Verfahrens.
Der Lärm
Die Stadt Balve arbeitet derzeit an der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Balve. Grundlage der Lärmaktionsplanung sind von dem Landesamt für Verkehr, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) erstellte Lärmkarten. Diese Lärmkarten zeigen Verkehrslärm auf, der an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr entsteht.
Wo es besonders laut ist
Als Hauptverkehrsstraßen sind laut der Lärmkartierung des LANUV NRW die B515 (nördliche Stadtgrenze bis Kreuzung B229 bei Sanssouci) sowie die B229 (Sanssouci bis Mellener Straße) betroffen.
Das beschloss der Rat
In seiner Sitzung am 20. März hat der Rat der Stadt Balve die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan beschlossen. Diese findet bis einschließlich 10. Mai statt. Während dieser Zeit kann jedermann den Entwurf des Lärmaktionsplans auf der kommunalen Homepage (www.balve.de) in der Rubrik „Wirtschaft und Bauen – Handlungskonzepte“ online abrufen.
Zusätzlich liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans bis zum 10. Mai im Rathaus der Stadt Balve während der Dienstzeiten öffentlich aus.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern. Sollten sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf des Lärmaktionsplans überarbeitet.
Schriftliche Stellungnahmen
Stellungnahmen sind schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, oder per Email an s.ohly@balve.de zu senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt