Manche sehen bei der Ampel rot. Zuweilen aber zeigen Maßnahmen der Bundesregierung Wirkung. Welchen positiven Trend Arbeitgeber sehen.

Die Ampel-Regierung hat grünes Licht für Beschäftigung von Menschen im Ruhestandsalter gegeben. Das Märkische Arbeitgeberverband (MAV) in Iserlohn sieht die Maßnahme als wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des Facharbeiter-Mangels. Das geht aus einer Mitteilung von Verbandssprecher Dr. Andreas Weber hervor.

Die gesetzlichen Regelungen für den Zuverdienst von Rentnern haben sich demnach Anfang des Jahres geändert. Der MAV, in dem Unternehmen aus der Metall- und Elektroindustrie unter anderem in Balve und Neuenrade organisiert sind, sieht in seiner Beratungspraxis einen Trend: „Firmen tendieren vermehrt dazu, Fachkräfte über deren Rentenalter hinaus weiter zu beschäftigen“, notierte Weber.

Hintergrund: Am 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze auch für solche Personen weggefallen, die bereits vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen. Weber: „Man darf so viel hinzuverdienen, wie man will und kann.“ Damit wolle der Gesetzgeber etwas gegen den Fachkräftemangel tun und Arbeitnehmern Anreize geben, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen.

Der Versicherte hat dann den Vorteil, dass der Rentenanspruch pro Monat des hinausgeschobenen Regelaltersrentenbeginns jeweils ein wenig gesteigert wird.
Marthe Müller - MAV-Juristin

Nun endet bald das erste Jahr mit der neuen Regelung. Fazit der Arbeitsrechtsexperten beim MAV: Die Anreize haben durchaus Effekte gezeigt, auch bei den Arbeitgebern. MAV-Juristin Marthe Müller: „Auffallend oft erreichen uns Beratungsanfragen zu diesem Thema.“ Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin könne die Erwerbstätigkeit auch weiter ausüben, ohne eine mögliche Regelaltersrente in Anspruch zu nehmen, so Marthe Müller. „Der Versicherte hat dann den Vorteil, dass der Rentenanspruch pro Monat des hinausgeschobenen Regelaltersrentenbeginns jeweils ein wenig gesteigert wird.“

Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Vertragsparteien den Zeitpunkt durch eine Vereinbarung hinausschieben, sogar mehrfach.

Die MAV-Juristen empfehlen in jedem Fall eine Beratung zu Form und Inhalt einer Weiterbeschäftigungsvereinbarung.