Balve/Menden. Prozess um Kupfer-Klau in Balve vorm Amtsgericht Menden. Warum die Verhandlung anders als erwartet endete.
Spektakulärer Diebstahl: 130 Kupferdrahtrollen wurden einem Balver Betrieb im Herbst 2021 in einer Nacht- und Nebelaktion gestohlen. Zwei Männer mussten sich dafür nun vor dem Mendener Amtsgericht verantworten, auch wenn sie vermutlich nicht die eigentlichen Diebe waren.
Auf der Anklagebank saßen ein heute 41 Jahre alter Mann, der im niederländischen Enschede lebt, sowie ein 40-Jähriger aus Schloss Holte-Stuckenbrock in Ostwestfalen.
Rückblende: Irgendwann zwischen dem 30. Oktober 2021 nachmittags und dem 31. Oktober 2021 nachmittags, wahrscheinlich in der Nacht dazwischen, gab es einen dreisten Einbruch bei einem Balver Betrieb. Der Schrecken für den Besitzer in der Nacht vor Halloween: 130 Rollen Kupferdraht waren weg, ihr Wert fünfstellig. Bereits zuvor hatten Nachbarn einen verdächtigen Handwerkerwagen mit osteuropäischem Kennzeichen rund um den Betrieb seine Kreise ziehen sehen. Gleiches passierte zur gleichen Zeit auch noch nahe eines anderen Werksgelände in Balve.
Der geschädigte Besitzer blieb nach dem Diebstahl nicht untätig, er vermutete ein lohnendes Geschäft für die Diebe angesichts hoher Kupferpreise. Er recherchierte im Internet – und wurde fündig: Dort standen Kupferrollen zum Verkauf, welche er mit großer Sicherheit als seine eigenen identifizierte. Ein Bekannter des Opfers gab sich im Web als interessierter Käufer aus, um die Diebe zu stellen. Allerdings scheiterte das Geschäft. Nicht so allerdings später beim nächsten Versuch eines Scheinkaufs durch die Ermittlungsbehörden. Hier konnte man ein Treffen mit den Kupferverkäufern ausmachen, welches dann Anfang Dezember 2021 in Langenfeld bei Düsseldorf stattfand. Die Polizeibeamten trafen dabei auf zwei Männer aus den Niederlanden und auf die 130 Kupferdrahtrollen, die sich eindeutig als das gestohlene Metall aus Balve herausstellten. So war das Diebesgut zumindest sichergestellt. Beide Männer wurden vorläufig festgenommen.
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Sie gaben sich zunächst unschuldig. Das Kupfer hätten sie ganz legal gekauft, von einem Diebstahl wisse man nichts. Damit rückte ihr Verkäufer mit in den Fokus: ein heute 40 Jahre alter Mann, zuhause in Schloss Holte-Stukenbrock. Auch er stritt jedes Wissen über einen kriminellen Hintergrund ab. Er nannte einen Schrotthändler in Berlin, vom dem er die Rollen erstanden habe. Problem: Diesen Händler gibt es gar nicht, an der genannten Adresse befindet sich eine Kita. Die Ermittlungen gingen weiter, an dem für Balve zuständigen Amtsgericht in Menden kam es zum Verfahren gegen den Ostwestfalen sowie einen der beide Männer aus den Niederland, der damals den Kauf getätigt hatte. Der zweite Mann aus dem Nachbarland war als Zeuge geladen. Diebstahl und Hehlerei lautete die Anklage, wobei es eher wahrscheinlich ist, dass die beiden angeklagten Männer nicht selber den Diebstahl in Balve im Oktober 2021 begangen haben. Sie wollten dann wohl eher vom Weiterverkauf profitieren, die jeweiligen Gewinne der Weiterverkäufe fielen nicht so hoch aus, womöglich um kein größeres Aufsehen zu erregen, wie der Vorsitzende Richter Kaste vermutet.
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Ob sich dahinter noch ein großflächiges, einträgliches Geschäftsmodell mit weiteren Beteiligten bis hin zu den eigentlichen Einbrecherbanden verbirgt, kann man nur vermuten. Bevor es überhaupt losging mit der Verhandlung, schlugen die beiden Verteidiger ein Rechtsgespräch vor. Tenor: Beide Angeklagten hätten von der illegalen Herkunft des Kupfers nicht gewusst, sie seien aber mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage einverstanden. Schuldeingeständnis light? Für das Gericht wäre eine weitere Aufarbeitung, etwa zum Weg des Kupfers bis zu den Angeklagten, sehr schwierig und aufwendig geworden, ein sicherer Beweis kaum möglich, erklärte Richter Kaste dazu. Und die Täter hat beim Einbruch offenbar niemand gesehen. So stimmte auch die Staatsanwältin einer Einstellung zu. Voraussetzung ist, dass beide Angeklagten 1200 Euro an einen guten Zweck bezahlen, wobei die Summe jeweils den eigenen mutmaßlich erzielten Gewinn widerspiegelt plus einen „Aufschlag“ als Buße.