Balve/Menden. Ab dem 1. Januar 2020 tritt die Kassenbon-Pflicht in Kraft. Die Bäckereien Niehaves und Grote haben gespaltenen Meinungen zu der Gesetzesregelung.
Bald bekommen Kunden nicht nur beim Kauf von Jeans, Handy oder Kamera einen Kassenbon dazu, sondern auch beim Bäcker. Egal, ob es ein oder 30 Brötchen sind – der Verkäufer ist ab dem 1. Januar 2020 dazu verpflichtet einen Bon zu drucken. Und da spielt es keine Rolle, ob der Kunde den haben möchte oder eben nicht.
Die Meinungen zu der neuen Regelung gehen vor allem zwischen zwei Bäckerei-Besitzern auseinander. Charly Grote, Inhaber der Goldbäckerei Grote befürwortet das neue Gesetz, während Hermann Niehaves eine eher negative Haltung zum Kassenbon-Zwang hat.
Kaufbeleg und Punktestand
Die Bäckerei Niehaves ist vor allem in Menden sehr vertreten. Hermann Niehaves sagt der WESTFALENPOST, dass er die neue Regelung für Schwachsinn halte. „Warum sollen wir einen Bon drucken, wenn der Kunde gar keinen haben möchte. Das ist einfach nur Papierverschwendung.“ Ihn störe extrem, dass so etwas in der heutigen Zeit passiert. „Alle reden von Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Einsparungen – und dann tritt solch eine Regelung in Kraft, bei der Papier einfach verschwendet wird.“ Niehaves betont, dass jeder Kunde sich auch nachträglich einen Bon mitgeben lassen könne. „Das machen wir schon seit lange. Der Kunde kann jederzeit zurückkommen und sich den Kassenbon ausdrucken lassen.“ Alles werde sorgfältig dokumentiert. Doch für die Bon-Pflicht habe er kein Verständnis. In seinen Augen solle der Kunde nach wie vor selbst entscheiden können, ob er einen Kassenbon benötigt.
Goldbäcker Charly Grote aus Langenholthausen sieht das ganze anders. „Wir arbeiten schon seit Jahren mit Kassenbons und drucken diese auch.“ Er sagt, dass er die neue Regelung gut finde. So könne vermieden werden, dass etwas falsch berechnet wird, und es herrsche ein besserer Überblick. Trotz Diskussionen über Nachhaltigkeit und Klimaschutz sei die Bon-Pflicht wichtig. Es sollten keine Einsparungen an den falschen Ecken gemacht werden. In den Augen des Inhabers, sei die Kassenbon-Pflicht sehr wichtig. Denn bei Bäckerei Grote gibt es eine Kundenkarte. Auf dem Bon könne der Kunde seinen Punktestand sehen, daher werde häufig ein Beleg mitgegeben.
Hintergrund des Gesetzes
Grote sagt, dass er selbst auch als Käufer beim Bäcker gerne einen Kassenbon bekomme. „Ich nehme immer einen mit, sammle die Bons dann und hebe sie gut auf.“ Die neue Regelung mache ihm nichts aus, er befürwortet die zusätzliche Kontrolle, die durch den Druck der Zahlungsbelege entsteht.
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Im kommenden Jahr gilt für alle, die etwas verkaufen oder Dienstleistungen gegen Geld anbieten: Ein Bon muss gedruckt werden. Experten erwarten eine Altpapier-Flut. Die „Welt“ schreibt, dass mit der dann jährlich gedruckten Menge an Kassenbons 43 Fußballfelder bedecken werden könnten.
Die Entscheidung ist auch deshalb umstritten, weil das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite davon abrät, die Belege im Altpapier zu entsorgen. „Meist werden sie auf Thermopapier gedruckt, das mit der schädlichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist“, schreibt das Umweltbundesamt. Bisphenol A könne sich auf die Fortpflanzungsfähigkeit auswirken. Das Bundesfinanzministerium sagt jedoch auch, dass die Chemikalie Bisphenol A mit Einführung der Bon-Pflicht als Beschichtung von Thermopapier verboten wird..
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Doch was ist der Hintergrund des neuen Gesetzes? Das Bundesfinanzministerium will nach eigenen Angaben Steuerhinterziehungen bekämpfen. Laut Bundesrechnungshof werden nämlich pro Jahr zehn Milliarden Euro Steuergeld an deutschen Theken und Ladentresen, also auch in Bäckereien, hinterzogen. Die Kassensicherungsverordnung wurde 2016 beschlossen. Die Kassenbon-Pflicht tritt in rund sechs Wochen in Kraft.
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