Balve. Ein Antrag des Landwirtschaftlichen Ortsvereins sorgt für Wirbel - obwohl er bereits zurückgenommen wurde. Was UWG-Chef Schnadt empört.
Ein Antrag des Landwirtschaftlichen Ortsvereins an Bürgermeister Hubertus Mühling (CDU) hat für Wirbel gesorgt – obwohl er inzwischen wieder zurückgenommen worden ist.
Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Ortsvereins, Hubert Sauer, machte sich in dem Antrag dafür stark, die Einnahmen aus der Grundsteuer A zu zwei Dritteln in die Unterhaltung der Wirtschaftswege im Stadtgebiet zu verwenden. Die Grundsteuer A wird von landwirtschaftlichen Betrieben entrichtet. Für bebaute und unbebaute Grundstücke privater oder gewerblicher Eigentümer gilt die Grundsteuer A. Sauer argumentierte, die heimische Landwirtschaft zahle zwar „zu 100 Prozent“ für die Wirtschaftswege. In die Unterhaltung der vielerorts öffentlich genutzten Wege werde jedoch kaum investiert, meinte Sauer.
Er fügte hinzu, die heimische Landwirtschaft wünsche sich direkte Gespräche mit der Stadt „zur Verbesserung der ökologischen Vielfalt in der Feldflur“. Ziel sei ein gemeinsames Konzept.
Inzwischen hat der Landwirtschaftliche Ortsverein seinen Antrag zurückgenommen – „aufgrund neuer Erkenntnisse“. Sauer strebt jetzt eine „konkrete Haushaltsposition zur Unterhaltung der Wege“ an.
Der Vorsitzende der UWG-Fraktion, Lorenz Schnadt, wollte es nicht dabei bewenden lassen. Er wirft Sauer, der neben seiner Funktion im Landwirtschaftlichen Ortsverein zweiter Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion ist, „wenig politisches Fingerspitzengefühl“ vor. Schnadts Kritik an Sauer: Sein Antrag erwecke den Anschein unzulässiger Interessenvermischung – „auch wenn es vielleicht nicht so gemeint war“. Schnadt mahnte: „Viele Bürger glauben eh, dass Politiker nur in die eigene Tasche wirtschaften. So ein Verhalten zerstört Vertrauen und produziert Politikverdrossenheit.“
Am 13. September 2020 stehen in NRW Kommunalwahlen an.
Keine zweckgebundene Verwendung
Schnadt verwies zudem darauf, dass Steuern nicht zweckgebunden verwendet werden dürfen. Steuern dienen zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der öffentlichen Hand. Gebühren und Abgaben indes dürfen zweckgebunden verwendet werden.