Arnsberg/Balve. Wegen eines brutalen Überfalls in Balve steht ein 40-jähriger Pole vor dem Landgericht Arnsberg. Der Prozessauftakt lief anders als erwartet.

Viel schneller als geplant endete der erste Prozesstag vor dem Arnsberger Landgericht wegen eines brutalen Raubüberfalls auf ein Balver Ehepaar Anfang 2016. Grund: Der Gutachter meldete sich kurzfristig krank. So wurde nur lediglich die Anklageschrift verlesen. Doch allein die Tatvorwürfe haben es in sich.

Doch der Reihe nach. Der Psychiater hatte den 40 Jahre alten Angeklagten, der aus Polen stammt, bereits unter die Lupe genommen und ein Gutachten erstellt. Das Schriftstück liegt den Prozessbeteiligten bereits vor.

In dem psychiatrischen Gutachten geht es um die Frage des Zustandes des Beschuldigten, eine mögliche Betäubungsmittelabhängigkeit, ebenso die Frage der Schuldfähigkeit. Auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik steht zur Disposition.

Prozessauftakt nach 25 Minuten wieder beendet

„Es ist notwendig, dass der Gutachter den kompletten Prozess mitverfolgt“, erklärte der Vorsitzende Richter Daniel Langesberg am Montagvormittag. Also sowohl eine möglich Aussage des Beschuldigten (dem es ja auch freisteht, zu schweigen) wie auch von allen Zeugen. Erst ganz am Schluss der Beweisaufnahme würde dann der Psychiater seine Erkenntnisse und Einschätzungen der Kammer darlegen.

Nun hatte sich der Sachverständige aber kurzfristig krankheitsbedingt für den ersten Prozesstag vor dem Arnsberger Landgericht abmelden müssen. Damit musste es dann bei einer kurzen Zusammenkunft aller Prozessbeteiligte bleiben, die nach gut 25 Minuten schon wieder beendet war.

Lediglich die Anklageschrift wurde verlesen und kleinere Fragen zum Fortgang des Verfahrens erörtert. Dem mittlerweile 40 Jahre alten Mann, der aus Polen stammt und dort zuletzt auch lebte, werden schwerer Raub, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen.

Tat sorgt in Balve für großes Entsetzen

Im Februar 2016 sorgte die brutale Tat für Entsetzen in der Region. Zusammen mit einem Komplizen, welcher in einem früheren Verfahren bereits zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, soll der 40-jährige Angeklagte morgens an der Tür eines Wohnhauses in Balve geklingelt haben. Dem Mann, der öffnete, soll der bereits Verurteilte einen Kopfstoß verpasst und dessen Ehefrau Reizgas ins Gesicht gesprüht haben. Es folgten weitere Schläge – und die Frage, wo man im Haus Bargeld aufbewahre. Das verriet der Geschädigte dann auch.

Das Ehepaar ließen die beiden Männer gefesselt und geknebelt zurück. Gerade die Frau soll immer noch unter der Tat leiden.

Angeklagt ist auch ein zweiter Überfall auf einen Mann, der wenige Tage später in Essen stattfand. Der Geschädigte soll sogar eine Hirnblutung aufgrund der Gewalteinwirkung erlitten haben.

Die Beute bei der Tat in Balve: etwa 200 Euro, zwei Mobiltelefone und ein Fernglas. Der Verteidiger des Beschuldigten erklärte am Montag noch, dass sein Mandant beim Fortsetzungstermin auf jeden Fall aussagen werde: sowohl zu seiner Person und seinem Lebenslauf wie auch zu den Tatvorwürfen. Der bereits verurteilte Mittäter, 35 Jahre alt und ebenfalls aus Polen stammend, wird bei diesem Termin ebenfalls als Zeuge dabei sein und aussagen. Ebenso das Ehepaar, das in den brutalen Überfall in Balve zu erleiden hatte. Noch ist nicht klar, ob der zweite Verhandlungstermin, der kommenden Dienstag 29. Oktober, stattfindet, für ein Urteil ausreicht oder die Beteiligten noch einmal zusammenkommen müssen.

Sicherungsverwahrung möglich

Der 40-jährige mutmaßliche Täter sitzt zur Zeit in Untersuchungshaft in der JVA Hamm. Sein Prozess findet deswegen deutlich später statt als gegen seinen Komplizen weil der 40-jährige erst im Frühjahr dieses Jahres in Polen gefasst und dann nach Deutschland überstellt werden konnte. Der 35-Jährige bekam sein Urteil schon Anfang 2018 gesprochen. Der Strafrahmen für die angeklagten Taten bewegt sich zwischen fünf und 15 Jahren. Eine Bewährung ist damit auf jeden Fall nicht möglich (nur bei Strafen bis maximal zwei Jahre), dafür steht aber eine anschließende Sicherungsverwahrung als Möglichkeit im Raum.