balve/arnsberg. . Der Rechtsstreit zwischen Schützen und Sportunternehmen PK Fit um eine abgesagte Höhlen-Veranstaltung ist beendet. Wie sieht das Urteil aus?
Das Landgericht Arnsberg hat der Balver Schützenbruderschaft St. Sebastian im Rechtsstreit mit dem Sportunternehmen PK Fit Recht gegeben. Das teilte der Geschäftsführer der Schützen, Thomas Scholz, der WP am Donnerstag mit.
Das Landgericht wies die Klage des Unternehmens wegen einer abgesagten Veranstaltung in der Balver Höhle ab. Der Kläger müsse Gerichts- wie Anwaltskosten tragen, sagte Thomas Scholz weiter.
Der Streitwert lag bei 60.000 Euro. Einen Vergleich hatte die Schützenbruderschaft abgelehnt.
Keine Einigung erzielt
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, erklärte Thomas Scholz. Ob das Unternehmen Einspruch einlegen will, war zunächst unklar.
Hintergrund: Zwei Mal hatte das rheinland-pfälzische Unternehmen PK Fit Sport-Spektakel mit feststehenden Fahrrädern in der Balver Höhle organisiert. Im August 2016 und 2017 hatte PK Fit in der Balver Höhle Indoor Cycling-Veranstaltungen durchgeführt. Am Wochenende fanden tagsüber bis in den frühen Abend mehrstündige Trainingseinheiten statt, begleitet von Musik und Anfeuerungsrufen. Eine Höhlen-Nachbarin beschwerte sich daraufhin schriftlich beim städtischen Ordnungsamt.
Thomas Scholz: „Trotz diverser Gespräche und Vororttermine zwischen den Parteien, Ordnungsamt und Bürgermeister konnte keine tragbare Lösung gefunden werden.“
Sportveranstalter bestand auf Event
Die Schützen sahen sich zum Handeln gezwungen. Geschäftsführender Vorstand und Vermietungsausschuss entschieden im November 2017, die Höhle nicht noch einmal für ein Indoor-Cycling-Spektakel zu vermieten. Thomas Scholz: „Dies haben wir dem Veranstalter direkt schriftlich mitgeteilt und seine Vorreservierung für August 2018 storniert.“ Zum Abschluss eines Mietvertrages, wie 2016 und 2017, sei es gar nicht erst gekommen.
PK Fit zeigte sich damit nicht einverstanden. In mehreren Schriftwechseln bestand der Veranstalter auf der Ausrichtung des Sportevents im August 2018.
Im Frühjahr 2018 hat der Veranstalter seinen Rechtsanwalt in den Vorgang eingebunden. Er forderte die Schützen zur Erstattung des erwarteten Umsatzes in Höhe von 60.000 Euro auf. Die Schützen lehnten ab. Thomas Scholz zur WP: „Wir arbeiten alle ehrenamtlich. Bei uns gibt es nicht einmal eine Aufwandsentschädigung.“
Kosten auflisten
Das Landgericht Arnsberg hatte bei der ersten Verhandlung durchblicken lassen, dass es die Forderung des Unternehmens für zu hoch halte. Das Unternehmen PK Fit wurde aufgefordert, die entstandenen Kosten für Veranstaltung und Rechtsbeistand aufzulisten.
PK Fit hatte anschließend einen Vergleichsvorschlag gemacht. Demnach sollte es eine lediglich eintätige Indoor-Cycling-Veranstaltung geben. Das hatten die Schützen abgelehnt.
Am Ende setzten sie sich durch. Thomas Scholz war die Erleichterung am Donnerstagmorgen deutlich anzumerken: „Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen.“