Balve/Arnsberg. . Urteilsverkündung im Amtsgericht Arnsberg nach dem schweren Raubüberfall am 1. Februar 2016 in Balve:

Im Landgericht Arnsberg ist ein 35-jähriger Mann wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zwei Taten

Der polnische Staatsangehörige hatte gestanden, gemeinsam mit einem Komplizen am 1. Februar 2016 in Balve ein Ehepaar (58 und 55 Jahre) brutal zusammengeschlagen, gefesselt und geknebelt zu haben. Die Täter erbeuteten 2000 Euro Bargeld, zwei Mobiltelefone und ein Fernglas. Zudem hatten sie am 12. Februar 2016 in Essen einen Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen. Beute: 200 Euro und ein Smartphone.

Große Brutalität

„Solch brutale Überfälle haben wir nicht regelmäßig auf der Tagesordnung“, sagte der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer im Landgericht Arnsberg. An eine so grausame Tat in Balve könne er sich überhaupt nicht erinnern. In der dortigen Hofstrafe war es am 1. Fe­bruar 2016 zu einem der schwersten Raubüberfälle in der Geschichte der Hönnestadt gekommen. Eines der Opfer wurde direkt an der Eingangstür von dem polnischen Duo, das die Wohnung in den Tagen zuvor ausgespäht hatte, überwältigt. Die entsetzte Ehefrau folgte hinterher. Dabei wurden Pfefferspray, Kabelbinder und Klebeband eingesetzt. Der 55-jährige Balver erlitt einen Nasenbein- und Rippenbruch. Das Paar leidet bis heute an den Folgen des Überfalls. „Jeden Montag um halb 10 denke ich daran“, so die Frau in der ersten Verhandlung am 21. Dezember 2016 im Landgericht Arnsberg.

Lob für die Balver Bevölkerung

Während der Urteilsverkündung lobte der Richter nicht nur das schnelle Verfahren – begünstigt durch das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten konnte am zweiten Verhandlungstag das Urteil verkündet werden – sondern auch die aufmerksame Balver Bevölkerung. Ein Foto, das eine Bürgerin der Polizei zur Verfügung gestellt hatte, habe wesentlich zum Ermittlungserfolg beigetragen. Der 35-jährige Beschuldigte war im Mai 2017 in Polen verhaftet und sechs Wochen später in Frankfurt/Oder überstellt worden. Seit Juli 2017 sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Hamm.

Unterbringung in Entziehungsanstalt

Die 2. Große Strafkammer im Landgericht Arnsberg ordnete die Unterbringung des Täters in einer Entziehungsanstalt an. Seit seinem 15. Lebensjahr konsumiert er Betäubungsmittel. Sein Drogenkonsum ist stetig gestiegen. Auch bei den beiden Taten in Balve und Essen stand er unter Drogeneinfluss im Zusammenspiel mit Alkohol. Eine Mischung, die lediglich zu einer „Enthemmung, nicht aber zu einer erheblichen Schuldminderung“ geführt habe. Das geht aus dem psychiatrischen Gutachten hervor.

Staatsanwaltschaft fordert 10 Jahre

Die Therapiedauer soll insgesamt zweieinhalb Jahre betragen. Das Gericht ordnete vor Therapiebeginn einen so genannten Vorwegvollzug an. Der Verteidiger hatte diese Maßregel während seines Plädoyers noch abgelehnt: „Ich persönlich finde, dass ein Kranker im Gefängnis nichts zu suchen hat.“ Er sah eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für ausreichend, der Staatsanwalt hatte zuvor zehn Jahre Haft gefordert.

DNA-Probe

Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil von insgesamt acht Jahren wie folgt: „Wir müssen auch noch Luft nach oben lassen für Mord und Totschlag.“ Der verurteilte Straftäter muss eine DNA-Probe abgeben, die gespeichert wird.