Arnsberg. Ein 63-Jähriger hat seine Ehefrau mit einem Hammer erschlagen- im Schlaf. Als Motiv gibt der Mann aus Ense (Kreis Soest) seine finanziellen Probleme an. Das Landgericht Arnsberg verhängt eine lebenslange Haftstrafe.

Ein 63-Jähriger, der im April seine gleichaltrige Ehefrau im Schlaf mit einem Vorschlaghammer umgebracht hat, ist vom Landgericht Arnsberg zu einer lebenslänglichen Haftstraße verurteilt worden. Der Mann aus Ense (Kreis Soest) hatte sich selbst drei Tage nach der Tat angezeigt und ein Geständnis abgelegt. Er habe befürchtet, dass seine Frau sich das Leben nehme, wenn sie von seinen Steuerschulden von rund 60 000 Euro erfährt, gab er als Motiv an.

Jahrelang hatte der Sozialarbeiter seiner als Leiterin eines Jugendamtes beschäftigen Ehefrau seine Probleme mit dem Finanzamt verschwiegen. Als dann die Zwangsvollstreckung seiner Steuerschuld drohte und seine Frau gleichzeitig Reisepläne für ihren bevorstehenden Ruhestand schmiedete, habe der Mann den Entschluss gefasst, seine Frau zu töten, fasste der Vorsitzende Richter Willi Erdmann den Hintergrund des Verbrechens zusammen.

"Der erste Schlag war tödlich"

"Ich kann es heute nicht verstehen, dass ich getötet habe - geschweige denn meine Frau", hatte der Mann vor Gericht gesagt. Mittlerweile sei ihm klar, dass es auch andere Lösungen gegeben hätte. Als seine Frau am Gründonnerstag nach dem Gespräch eingeschlafen war, holte der bisher unbescholtene Mann den fünf Kilo schweren Hammer aus einem Abstellraum und schlug drei Mal mit voller Wucht auf den Kopf des Opfers ein. "Der erste Schlag war tödlich", sagte der Richter.

Danach hatte der Mann Totenwache neben der Leiche gehalten und einen Abschiedsbrief für seine beiden Söhne und ein Geständnis für die Polizei geschrieben. Außerdem meldete er seine Gattin am Morgen nach der Tat telefonisch beim Arbeitgeber krank. Zwei Tage später versuchte er vergeblich, sich mit Schlaftabletten das Leben zu nehmen. Dann fuhr er zur Polizei. "Die Beamten haben ihn zunächst nicht ernst genommen, weil er so gefasst wirkte", sagte seine Anwältin. Ihr Mandant habe die Beamten sogar noch auf die schrecklichen Bilder im Schlafzimmer seiner Ehefrau vorbereitet.

Die Frau hätte keine Chance gehabt und sei völlig arglos gewesen, machte der Richter deutlich. Ein Gutachter hatte den Mann als voll schuldfähig eingestuft. Deshalb kam für das Schwurgericht nur eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht. (dpa)