Arnsberg. . Ein 25-Jähriger aus dem Kreis Olpe ist am Mittwoch von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Arnsberg wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Der Gesetzgeber verbietet sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren. Obwohl ihm dies bekannt war, ging ein zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alter Mann aus dem Kreis Olpe eine Art Liebesbeziehung mit einem 13 Jahre alten Mädchen aus einem Arnsberger Stadtteil ein. Das Landgericht verurteilte den geständigen Sauerländer am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs und dreifachem schweren sexuellen Missbrauch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

„Der Kinderschutz steht im Vordergrund. Das verlangt das Gesetz von den Erwachsenen.“ Willi Erdmann, Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer als Jugendschutzkammer, macht in seiner Urteilsbegründung deutlich, warum für das Gericht eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauch in einem minderschweren Fall nicht in Frage kommt.

Kontakt über Facebook

Dem heute 25 Jahre alten Angeklagten ist die Schülerin nach seiner Darstellung im sozialen Netzwerk Facebook „über den Weg gelaufen“. Er hatte sie vor Jahren bei einem Praktikum im Betrieb ihres Vaters kennen gelernt. „Ich habe sie angeklickt, und sie hat mich angeschrieben“, berichtet der Sauerländer von der Kontaktaufnahme. In der Folgezeit verabredet man zu Treffen.

Im April und Mai des Jahres kommt es in einem Wald in einem Arnsberger Stadtteil drei Mal zum Geschlechtsverkehr. „Einvernehmlich“, wie der Angeklagte betont. Richter Erdmann spricht von einer „jungen Liebesbeziehung aus Sicht des Angeklagten und des Mädchens.“ Und ergänzt: „Das Ganze nahm eine Entwicklung, von der Sie selber mitgerissen wurden.“

Aber bei der er im entscheidenden Moment Grenzen nicht eingehalten habe. Nicht nur aus dem Facebook-Profil war dem Mann bekannt, dass das Mädchen noch keine 14 Jahre alt war. Auch die Eltern sprachen ihn eindringlich auf das Alter ihrer Tochter an. Nachdem ein Nachbar die beiden in dem Wald „erwischt“ hatte, wandte sich die Mutter der Schülerin an die Polizei.

Der Sauerländer war zum Tatzeitpunkt wegen einer Verurteilung wegen Raubes auf Bewährung auf freiem Fuß. „Die Anzahl von Vorbelastungen deutet darauf hin, dass er Regeln, die in einem Staat gelten, nicht akzeptiert“, so Willi Erdmann.

Feinfühlig befragt

Nach Auffassung der Kammer hat das Geschehen keine gravierenden Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung des Mädchens („soweit im Moment absehbar“). Am Ende wendet sich Erdmann noch einmal an die 13-Jährige, die er zuvor sehr feinfühlig befragt hatte: „Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben. Bei solchen Taten liegt die Verantwortung ganz allein bei den Erwachsenen.“